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Shah
Aktualisiert:
Visa & Aufenthalt

Zustimmung der Arbeitsagentur

Guten Tag,ich hab meine Ausbildung zum Verkäufer abgeschlossen, dadurch eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d bekommen und seit zwei Jahren arbeite ich als Verkäufer.

Ich bin heute bei der Ausländerbehörde gewesen um meine Aufenthaltserlaubnis verlängern zu lassen die haben mir einen Antrag gegeben den ich muss bei meinem Arbeitgeber ausfüllen lassen damit sie den ausgefüllten Antrag zur Agentur für Arbeit schicken können.

Die zwei Jahre ist fast vorbei warum die Zustimmung der Arbeitsagentur ist immer noch nötig?

Ich würde mich sehr freuen auf Ihre Antwort

 

Vielen Dank im voraus

13 Kommentare

Antworten (13)

Tanja_Moderator
Hallo @Shah und willkommen in unserem Forum! Du hast vollkommen Recht: Wenn Menschen seit zwei Jahren mit der Aufenthaltserlaubnis nach §19d in einem Beruf arbeiten, in dem sie auch ausgebildet wurden, muss die Ausländerbehörde bei der Verlängerung die Agentur für Arbeit normalerweise nicht mehr beteiligen. Ich kenne deinen konkreten Fall natürlich nicht persönlich und kann dir hier im Moment nur allgemeine Information geben für solche Fälle. Aber hier sind erstmal ein paar Argumente, die ich dir gerne mitgeben möchte: 1) In §19d Abs. 2 steht, dass Menschen mit dieser Aufenthaltserlaubnis nach zwei Jahren jeder Beschäftigung nachgehen können. Das kannst du hier nachlesen: https://dejure.org/gesetze/AufenthG/19d.html 2) Wir können auch auf §9 Abs. 1 Nr.1 der Beschäftigungsverordnung verweisen, wo das auch drin steht: "Keiner Zustimmung bedarf die Ausübung einer Beschäftigung bei Ausländerinnen und Ausländern, die eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt haben" (hier der Text: https://www.buzer.de/s1.htm?a=9&g=BeschV). 3) Sehr hilfreich finde ich zu diesem Thema auch die Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde in Berlin, die alles nochmal genauer erklären (hier ist vor allem Seite 207 interessant zu der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis). Den Text findest du hier: https://www.berlin.de/einwanderung/_assets/20191129.pdf Zu einem Termin kannst du diesen Text ausdrucken (Seiten 202-207) und mitbringen und zeigen. Vielleicht ist ja etwas bei der Prüfung vorher schiefgegangen. War diese Information für dich hilfreich? Wenn du weitere Fragen hast, dann gerne immer hier im Forum oder in den Kommentaren stelllen und ich werden versuchen, sie zu beantworten.
Shah
Herzlichen Dank für Ihre Antwort,ich werd,s ihnen zeigen danach meld mich bei Ihnen
Tanja_Moderator
@Shah eine Rückmeldung wäre super für alle, die auch ein ähnliches Anliegen haben! Bin sehr gespannt, ob und wie es funktioniert.
Shah
Aktualisiert:
Guten Tag, ich würde fragen bezüglich der Neiderlassungserlaubnis,meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen seit zwei Jahren arbeite als Verkäufer seitdem kreig ich Keine Sozialleistungen kann ich die Niederlassungserlaubnis beantragen ? Würd mich sehr freuen auf eine Antwort. LG.
Tanja_Moderator
@Shah Na klar! Hier ist eine übersichtliche Info von asyl.net zu der Niederlassungserlaubnis: https://www.asyl.net/themen/aufenthaltsrecht/aufenthaltstitel/niederlas… Die meisten Menschen können nach 5 Jahren mit einem Aufenthaltstitel die Niederlassungserlaubnis beantragen. Es gibt aber noch weitere Voraussetzungen. Es gibt wenige Ausnahmen von der 5-Jahres-Regel, die in der Info oben mitaufgezählt sind: "Absolvent*in einer deutschen Hochschule (siehe § 18b AufenthG), (...) Inhaber*in einer Blauen Karte EU (siehe § 19a AufenthG), bei erfolgreicher selbstständiger Tätigkeit (siehe § 21 AufenthG) oder für Familienangehörige von Deutschen (siehe § 28 AufenthG)" und anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge.
Shah
Vielen Dank für Ihre Antwort, sowie Sie schon bescheid wissen die Aufenthaltserlaubnis hab ich durch Meine Ausbildung nach § 19d gekriegt.
Tanja_Moderator
@Shah genau, die Aufenthaltserlaubnis nach §19d AufenthG ist eine reguläre Aufenthaltserlaubnis. Sie gehört nicht zu den Ausnahmen. Nach 5 Jahren mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist es möglich, die Niederlassungserlabnis zu beantragen, wenn die anderen Voraussetzungen auch erfüllt sind.
Shah
Danke, laut diesem § wenn man eine Berufsausbildung abgeschlossen hat verkürzt sich auf zwei Jahre? 1. sie seit vier Jahren im Besitz eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b oder 18d ist, 2. sie einen Arbeitsplatz innehat, der nach den Voraussetzungen der §§ 18a, 18b oder § 18d von ihr besetzt werden darf, 3. sie mindestens 48 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist, 4. sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und 5. die Voraussetzungen des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 4 bis 6, 8 und 9 vorliegen; § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 4 und 6 gilt entsprechend. 2Die Frist nach Satz 1 Nummer 1 verkürzt sich auf zwei Jahre und die Frist nach Satz 1 Nummer 3 verkürzt sich auf 24 Monate, wenn die Fachkraft eine inländische Berufsausbildung oder ein inländisches Studium
Tanja_Moderator
@Shah Hallo nochmal! Ich habe mir das angesehen und etwas recherchiert. Soweit ich sehe, steht dort, dass die Niederlassungserlaubnis unter den Voraussetzungen, die du geschrieben hast, nur an Menschen erteilt wird, die vorher einen Aufenthaltstitel nach den §§ 18a, 18b oder 18d hatten - nicht §19d. Das stimmt also - eine in Deutschland gemachte Berufsausbildung kann die Frist verkürzen, wenn die Person vorher zum Beispiel den Aufenthaltstitel nach §18a.
Anonymous
Aktualisiert:
Hi @Shah , hattest du mal mit der Ausländerbehörde oder in einer Beratungsstelle mal besprochen, ob die Aufenthaltserlaubnis nach §18a bei dir möglich ist?
Shah
Aktualisiert:
Dem Antrag hab bereits bei Ausländerbehörde abgegeben sie sageten mir,werden uns bei dir melden.
Tanja_Moderator
@Shah danke, dass du deine Erfahrungen mit der Community teilst. Sage uns gerne Bescheid, ob dein Antrag erfolgreich sein wird. Ich drücke dir die Daumen!
Tanja_Moderator
guter Hinweis!
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