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Zustimmung der Arbeitsagentur
Guten Tag,ich hab meine Ausbildung zum Verkäufer abgeschlossen, dadurch eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d bekommen und seit zwei Jahren arbeite ich als Verkäufer.
Ich bin heute bei der Ausländerbehörde gewesen um meine Aufenthaltserlaubnis verlängern zu lassen die haben mir einen Antrag gegeben den ich muss bei meinem Arbeitgeber ausfüllen lassen damit sie den ausgefüllten Antrag zur Agentur für Arbeit schicken können.
Die zwei Jahre ist fast vorbei warum die Zustimmung der Arbeitsagentur ist immer noch nötig?
Ich würde mich sehr freuen auf Ihre Antwort
Vielen Dank im voraus
13 Kommentare
Hallo @Shah
und willkommen in unserem Forum!
Du hast vollkommen Recht: Wenn Menschen seit zwei Jahren mit der Aufenthaltserlaubnis nach §19d in einem Beruf arbeiten, in dem sie auch ausgebildet wurden, muss die Ausländerbehörde bei der Verlängerung die Agentur für Arbeit normalerweise nicht mehr beteiligen. Ich kenne deinen konkreten Fall natürlich nicht persönlich und kann dir hier im Moment nur allgemeine Information geben für solche Fälle. Aber hier sind erstmal ein paar Argumente, die ich dir gerne mitgeben möchte: 1) In §19d Abs. 2 steht, dass Menschen mit dieser Aufenthaltserlaubnis nach zwei Jahren jeder Beschäftigung nachgehen können. Das kannst du hier nachlesen: https://dejure.org/gesetze/AufenthG/19d.html 2)
Wir können auch auf §9 Abs. 1 Nr.1 der Beschäftigungsverordnung verweisen, wo das auch drin steht: "Keiner Zustimmung bedarf die Ausübung einer Beschäftigung bei Ausländerinnen und Ausländern, die eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt haben" (hier der Text: https://www.buzer.de/s1.htm?a=9&g=BeschV). 3)
Sehr hilfreich finde ich zu diesem Thema auch die Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde in Berlin, die alles nochmal genauer erklären (hier ist vor allem Seite 207 interessant zu der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis). Den Text findest du hier: https://www.berlin.de/einwanderung/_assets/20191129.pdf Zu einem Termin kannst du diesen Text ausdrucken (Seiten 202-207) und mitbringen und zeigen. Vielleicht ist ja etwas bei der Prüfung vorher schiefgegangen. War diese Information für dich hilfreich?
Wenn du weitere Fragen hast, dann gerne immer hier im Forum oder in den Kommentaren stelllen und ich werden versuchen, sie zu beantworten.