Auf einem Behindertenparkplatz dürfen Sie nur parken, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis und einen Behindertenparkausweis haben. Den Behindertenparkausweis bekommen in der Regel nur Personen, die "außergewöhnlich gehbehindert" (Merkzeichen: aG) oder blind (Merkzeichen: "Bl") sind. In einigen Bundesländern bekommen auch schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen "G" und "B" einen Behindertenparkausweis. Schwerbehinderte Menschen ohne Behindertenparkausweis dürfen nicht auf einem Behindertenparkplatz parken. Wichtig: Sie müssen nicht selbst fahren. Sie können z.B. auch für Ihr schwerbehindertes Kind einen Behindertenparkausweis beantragen. Wenn Ihr Kind dabei ist, dürfen Sie dann den Behindertenparkplatz nutzen.
Welche Behörde für die Beantragung des Behindertenparkausweises zuständig ist, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Fragen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, wo Sie den Parkausweis beantragen können. Hilfe finden Sie auch bei einer Migrationsberatung oder dem Jugendmigrationsdienst.
Wichtig: Wenn Sie ohne Behindertenparkausweis auf einem Behindertenparkplatz parken, müssen Sie eine Geldstrafe bezahlen. Außerdem kann Ihr Auto auf Ihre Kosten abgeschleppt werden.
Öffentliche Behinderten-Toiletten auf Raststätten, Bahnhöfen, Fußgängerzonen, etc. sind in der Regel nicht frei zu zugänglich. Um sie nutzen zu können, brauchen Sie einen sogenannten "Euroschlüssel". Mit diesem speziellen Schlüssel können Sie europaweit alle Behinderten-Toiletten aufschließen und nutzen. Den Schlüssel können Sie beim Club Behinderter und ihrer Freunde gegen eine Gebühr von 23 Euro beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen Schwerbehindertenausweis mit einem der folgenden Merkzeichen haben: aG, B, H, oder BL. Berechtigt sind außerdem Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G, wenn ihr GdB 70 oder höher ist.
Bei Behinderten-Toiletten in Gaststätten, Hotels oder Betrieben bestimmt der Besitzer, ob diese Toiletten auch für Nichtbehinderte zugänglich sind. Generell gilt aber: Behinderten-Toiletten sollten für diejenigen Menschen freigehalten werden, die diese wirklich benötigen.