Zurück zur Übersicht
Umschulung nach Aufenthaltserlaubnis 19d
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich besitze eine Aufenthaltserlaubnis nach 19d seit 3 Jahren , momentan Arbeitslos und möchte gerne eine Umschulung machen .
Ich frag mich ob ich eine Umschulung nach 19d machen darf?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Mohammad
14 Kommentare
Antworten (14)
Hi @Hossain__121 entschuldige, da gab es wohl ein paar Unklarheiten.
Wenn ich es richtig verstehe bist du bereits in einer Aufenthaltserlaubnis nach §19d AufenthG. Du hattest wahrscheinlich vorher eine Ausbildungsduldung aber hast ja bereits drei Jahre den Aufenthaltstitel.
Ich vermute, dass du aktuell bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet bist. Kannst du dir vorstellen dort einen Beratungstermin zu möglichen Weiterbildungen bzw. Umschulungen wahrzunehmen?
Hier findest du eine Übersicht: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung
Bei dem Termin können mögliche Umschulungen besprochen werden.
Worin hast du denn deine Ausbildung gemacht und welche Umschulung möchtest du gerne machen? :)
Die Bundesagentur für Arbeit muss der Weiterbildung/Umschulung zustimmen. Das hat auch Einfluss auf den Aufenthaltstitel, der sich dann ändert. Genaueres dazu kannst du bei einer Migrationsberatungsstelle klären:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Melde dich sehr gerne, wenn du noch Fragen hast.
Viele Grüße
Daniela
Hallo @Hossain__121 danke für die Rückfrage.
Normalerweise ist ein Aufenthaltstitel immer an einen bestimmten Zweck gebunden. Ein Aufenthaltstitel zum Zweck der Weiterbildung ist §16a AufenthG: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16a.html
Wahrscheinlich wechselst du dann deinen Titel. Bitte lasse dich hierzu bei einer Beratungsstelle ausführlich zu den Optionen beraten und am besten auch beim Antrag unterstützen. Hier findest du eine Beratungsstelle: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Viele Grüße
Daniela
Wenn du 12 Monate gearbeitet hast, hast du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Hierfür kannst du den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen.
Es ist wichtig, dass du die Ausländerbehörde über aktuelle Veränderungen informierst. Im Normalfall hast du Zeit dir innerhalb von 3-6 Monaten eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Die genaue Zeit kann dir die Behörde sagen oder du kannst bei der Beratungsstelle nachfragen, welche Erfahrungen sie gemacht haben.
Viele Grüße
Daniela
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie diese Information gemeint ist.
Man hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn man 12 Monate gearbeitet hat. Leider muss für den Antrag auf Arbeitslosengeld eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Eine Aufenthalt zur Arbeit ist aber ohne Beschäftigung nicht mehr gültig, deshalb müsste man schnell einen neuen Aufenthaltstitel erhalten (zum Beispiel zur Jobsuche, zur Ausbildung oder ähnlich).
Hallo @Hossain__121 ,
ich wollte mich erkundigen, ob und wie du mit deiner Frage weitergekommen bist. Konntest du dich an eine Beratungsstelle wenden? Hat es geklappt mit der Umschulung?
Melde dich gerne, wenn du noch Fragen hast.
Viele Grüße
Seoyoung