Zeitarbeit / Leiharbeit

Women with yellow helmet working at a machine
Aktualisiert 05.03.2024

Welche Rechte habe ich?

Zeitarbeit wird auch "Leiharbeit" oder "Arbeitnehmerüberlassung" genannt. Zeitarbeiter*innen haben einen Vertrag mit einer Firma, die ihre Angestellten an andere Unternehmen ausleiht. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma haben, werden Sie also zeitweise anderen Unternehmen überlassen, die gerade dringend Personal brauchen. Sie arbeiten zwar in diesem Unternehmen, gehören aber nicht zum regulären Personal und werden auch weiterhin von der Zeitarbeitsfirma bezahlt. Die Zeitarbeitsfirma ist komplett für Sie zuständig, d.h. dass Sie z.B. auch Ihren Urlaub bei ihr beantragen und die Zeitarbeitsfirma Ihre Sozialversicherung bezahlt.

Bitte beachten Sie: Zeitarbeit bedeutet nicht „Arbeiten auf Zeit“. Sie sind in der Regel fest bei Ihrer Zeitarbeitsfirma angestellt und wechseln nur von Zeit zu Zeit das Unternehmen, in dem Sie eingesetzt werden. Der Vertrag mit Ihrer Zeitarbeitsfirma ist in der Regel unbefristet.

Zeitarbeit wird oft in der Metall- und Elektrobranche und in den Bereichen Sicherheit, Logistik, Verkehr, Verwaltung und Büro angeboten. Generell kann man aber in allen Branchen Zeitarbeit machen. Auch ungelernte Arbeiter*innen werden von Zeitarbeitsfirmen gesucht und eingestellt.

Was muss ich wissen?

Welche Vor- und Nachteile hat Zeitarbeit?

Zeitarbeitsfirmen bieten viele Jobs an. Zeitarbeit kann also ein Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt für Sie sein. Dadurch, dass Sie in verschiedenen Unternehmen eingesetzt werden, können Sie außerdem viele Erfahrungen sammeln und berufliche Kontakte knüpfen. Manchmal werden Zeitarbeiter*innen nach ihrem Einsatz in einem Unternehmen übernommen und direkt als reguläre Angestellte eingestellt. Das geht allerdings nur, wenn Ihr Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma beendet ist oder Sie Ihren Vertrag gekündigt haben.

Zeitarbeit hat aber auch Nachteile. Das Unternehmen, das Sie von der Zeitarbeitsfirma ausleiht, bezahlt Geld an die Zeitarbeitsfirma. Damit die Zeitarbeitsfirma einen Profit erzielen kann, zahlt Sie Ihnen in der Regel weniger als das Gehalt, das Sie als reguläre*r Arbeitnehmer*in bekommen könnten. Dadurch, dass Sie in verschiedenen Unternehmen eingesetzt werden, wechselt außerdem Ihr Arbeitsumfeld sehr oft. Sie müssen sich also ständig an einen neuen Arbeitsplatz und neue Kolleg*innen gewöhnen. Zum Teil müssen Sie auch lange Arbeitswege in Kauf nehmen, wenn Sie weit weg von Ihrem Wohnort eingesetzt werden.

Welche Rechte habe ich?

Die Rechte von Zeitarbeiter*innen sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Viele Zeitarbeitsfirmen unterliegen außerdem auch Branchentarifverträgen. Branchentarifverträge sind Verträge zwischen Unternehmen und Gewerkschaften über die Arbeitsbedingungen in einem bestimmten Wirtschaftszweig.

Als Zeitarbeiter*in haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf einen Arbeitsvertrag oder einen schriftlichen Nachweis über Ihre Arbeitsbedingungen. Dieser Nachweis sollte die folgenden Fakten auflisten: den Beginn und die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses, eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeiten, die Höhe Ihres Lohns, die Anzahl Ihrer wöchentlichen Arbeitsstunden, die Kündigungsfrist, etc. Dieser Nachweis ist sehr wichtig, wenn es Probleme mit Ihrem Arbeitgeber gibt.
  • Sie haben das Recht auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie die Beschäftigten des Unternehmens, bei dem Sie zeitweise eingesetzt werden. Das bedeutet, dass Sie nicht anders behandelt werden dürfen als Ihre festangestellten Kollege*innen.
  • Sie dürfen in der Regel nicht länger als 18 Monate für dasselbe Unternehmen arbeiten. Wenn Ihre Zeitarbeitsfirma Sie für länger als 18 Monate an ein Unternehmen verleiht, entsteht automatisch ein Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und dem Unternehmen, in dem Sie eingesetzt sind. Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie an Ihrem Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma festhalten. Dazu müssen Sie in die Arbeitsagentur in Ihrer Nähe gehen und Ihren Wunsch dort schriftlich äußern. Eine Arbeitsagentur in Ihrer Nähe finden Sie auf arbeitsagentur.de.
  • Sie müssen nicht alle Jobs annehmen, die die Zeitarbeitsfirma Ihnen zuteilt. In der Regel sind Sie laut Ihrem Vertrag nur verpflichtet, diejenigen Tätigkeiten auszuüben, die in Ihrem Vertrag aufgezählt sind. Wenn Sie z.B. als Metallarbeiter*in eingestellt wurden, müssen Sie keinen Job als Security annehmen.
  • Die Zeitarbeitsfirma muss Ihnen zu Beginn Ihrer Tätigkeit das „Merkblatt für Leiharbeiternehmer“ der Bundesagentur für Arbeit aushändigen. In diesem Merkblatt werden Ihnen Ihre Rechte als Leiharbeiter erklärt. Sie haben das Recht dieses Merkblatt in Ihrer Muttersprache zu bekommen.
Wie werde ich bezahlt?
  • Sie haben ein Recht darauf mindestens den Mindestlohn für Zeitarbeiter*innen zu bekommen.  Aktuell beträgt der Mindestlohn für Zeitarbeiter*innen in West- und Ostdeutschland 13,50 Euro (Stand Januar 2024).
  • Wenn Sie mehr als neun Monate in derselben Firma eingesetzt werden, müssen Sie in der Regel auch das gleiche Gehalt wie Ihre dort angestellten Kolleg*innen bekommen. In einigen Branchen kann es vorkommen, dass es Tarifverträge gibt, die regeln, dass Sie erst nach 15 Monaten das gleiche Gehalt wie Ihre festangestellten Kolleg*innen bekommen müssen.
  • Sie müssen Ihren Lohn auch bekommen, wenn Sie aktuell in keinem Unternehmen eingesetzt werden.
  • Überstunden werden in der Regel nicht bezahlt. Stattdessen bekommen Sie später freie Tage. Wenn Sie also z.B. an einem Tag mehr als acht Stunden arbeiten, dürfen Sie an einem anderen Tag früher gehen oder können ganz zuhause bleiben.  Das müssen Sie aber vorher mit Ihren Vorgesetzen absprechen. Diesen Freizeitausgleich regelt Ihre Zeitarbeitsfirma.
  • Die Zeitarbeitsfirma muss Ihnen in der Regel die Fahrtkosten für den Weg von Ihrer Zeitarbeitsfirma zu Ihrem Einsatzort bezahlen. Die Fahrtzeit gilt aber nicht als Arbeitszeit. In Ihrem Vertrag steht, wie weit Ihr Einsatzort vom Ort der Zeitarbeitsfirma selbst entfernt sein darf.
Wie finde ich eine Zeitarbeitsfirma?

Zeitarbeitsfirmen suchen in der Regel ständig neue Mitarbeiter*innen. Sie nutzen dazu auch die üblichen Jobbörsen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Arbeitssuche und Bewerbung.“ Außerdem können Sie auch auf der Webseite vom „Zeitarbeit-Portal“ und auf „Zeitarbeit-Job Netzwerk nach Zeitarbeitsfirmen in Ihrem Bundesland oder Ihrer Stadt suchen.

Wo kann ich mich beschweren?

Wenn Sie Probleme mit Ihrem konkreten Arbeitsplatz haben, können Sie sich an den Betriebsrat des Unternehmens wenden, an dem Sie eingesetzt sind. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer*innen gegenüber der Arbeitgeber*innen. Er kümmert sich zum Beispiel darum, dass Gesetze und Tarifverträge eingehalten werden. Wenn es Probleme mit Ihrem Lohn oder anderen vertraglich vereinbarten Regelungen gibt, ist der Betriebsrat der Zeitarbeitsfirma zuständig. Wenn Ihre Zeitarbeitsfirma keinen Betriebsrat hat, können Sie sich auch mit diesen Problemen an den Betriebsrat des Unternehmens wenden, in dem Sie eingesetzt sind. Informationen zu den Sprechzeiten des Betriebsrats finden Sie z.B. im Pausenraum oder auf dem „Schwarzen Brett“.

Sie können sich außerdem auch eine Beratungsstelle des Projekts „Faire Integration“ wenden. Die Mitarbeiter*innen sprechen verschiedene Sprachen und unterstützen Sie kostenlos bei Problemen mit Ihrem Arbeitgeber. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf faire-integration.de.

Wenn Sie in der Zeitarbeitsfirma oder einem Unternehmen, bei dem Sie eingesetzt werden, aufgrund Ihrer Herkunft, Ihrer Nationalität, Ihrer sexuellen Orientierung, Ihres Geschlechts oder Ihres Alters benachteiligt werden, können Sie sich an die Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes wenden. Die Mitarbeiter*innen dort sind montags von 13-15 Uhr und mittwochs und freitags von 9-12 Uhr telefonisch unter der Nummer 030-18555 1855 oder via Email unter beratung@ads.bund.de erreichbar. Sie sprechen Deutsch, Englisch und Arabisch.

Bitte beachten Sie: Sie können sich bei allen genannten Stellen anonym beraten lassen. Ihre Vorgesetzten und Kolleg*innen werden nichts von Ihrer Beschwerde erfahren, wenn Sie das nicht möchten.

Wichtig

Bei Zeitarbeitsfirmen gibt es immer wieder auch „schwarze Schafe”, also Firmen, die sich nicht an die Gesetze halten. Erkundigen Sie sich vorab über die Zeitarbeitsfirma. Zum Beispiel bei Bekannten oder einer Beratungsstelle. Auf karrierebibel.de finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

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