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Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

Welche Rechten und Pflichten habe ich?

Die Suche nach einem Job kann sehr mühsam sein. Umso großartiger ist es, wenn man schließlich eine Zusage von einem Unternehmen bekommt. Bevor Sie Ihren Job antreten, sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag aber genau prüfen.

Was muss ich wissen?

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag steht von Beginn an fest, wann Ihr Arbeitsverhältnis enden wird. Sobald dieses Datum erreicht ist, endet Ihr Arbeitsverhältnis automatisch. Es gibt also keine Kündigung. Bitte beachten Sie, dass Sie oder Ihr*e Arbeitgeber*in den Arbeitsvertrag trotzdem vor Ablauf der Vertragsdauer kündigen können. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag gibt es dieses Enddatum nicht. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag muss also aktiv von Ihnen oder Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in beendet werden.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie nach dem Ende Ihres befristeten Arbeitsvertrags einen neuen Job finden, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Vertrags bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Wichtig: Wenn Sie sich nicht rechtzeitig oder richtig arbeitsuchend melden, gibt es eine einwöchige Sperre. In dieser Zeit bekommen Sie kein Arbeitslosengeld, weil Ihr Anspruch pausiert ist.

    Ob sie einen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben, hängt von der Art Ihres Arbeitsvertrages ab.

    • Bei zeitlich befristeten Arbeitsverträgen müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit einen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen. Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag erst später oder gar nicht bekommen, ist die Befristung nicht gültig und Sie haben das Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
    • Bei unbefristeten Verträgen ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag keine Pflicht. Ein Arbeitsvertrag kann in diesem Fall auch zunächst nur mündlich geschlossen werden. In diesem Fall, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen aber spätestens einen Monat nach Beginn Ihrer Tätigkeit einen schriftlichen Nachweis über Ihre Arbeitsbedingungen aushändigen. Dieser Nachweis sollte die folgenden Fakten auflisten: den Beginn und die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses, eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeiten, die Höhe Ihres Lohns, die Anzahl Ihrer wöchentlichen Arbeitsstunden, die Kündigungsfrist, etc. 

    Bitte beachten Sie: Fordern Sie unbedingt einen Arbeitsvertrag bzw. den Nachweis über Ihre Arbeitsbedingungen bei Ihrem Arbeitgeber ein. Andernfalls sind Sie rechtlich nicht abgesichert, wenn es Probleme mit Ihrem Arbeitgeber gibt.

      Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeitnehmer*innen. Tarifverträge regeln die Arbeitsbedingungen (also die Arbeitszeiten, Löhne, etc.) der Arbeitnehmer*innen eines Unternehmens oder einer Branche wie z.B. der Metall- und Elektroindustrie oder der Chemieindustrie. In der Regel sind die in einem Tarifvertrag festgeschriebenen Arbeitsbedingungen besser als in ähnlichen Unternehmen oder Branchen ohne Tarifvertrag. Mehr zum Thema Gewerkschaften erfahren Sie in unserem Kapitel „Betriebsräte und Gewerkschaften“.

        In Deutschland haben volljährige Arbeitnehmer*innen und auch viele Praktikant*innen das Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn wird jedes Jahr neu angepasst. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro brutto pro Stunde. Weniger dürfen Arbeitnehmer*innen nicht verdienen.

        Bitte beachten Sie: Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für folgende Gruppen:

        • Praktikant*innen, die ein Pflichtpraktikum für Schule oder Universität absolvieren.
        • Praktikant*innen, die ein Orientierungspraktikum für die Ausbildung oder Ihr Studium absolvieren, wenn das Praktikum weniger als drei Monate dauert.
        • Personen, die eine Maßnahme der Arbeitsagentur oder des Jobcenters (z.B. eine Einstiegsqualifizierung) absolvieren.
        • Arbeitnehmer*innen, die vorab mehr als ein Jahr arbeitslos waren und seit weniger als sechs Monaten wieder arbeiten.
        • Volontär*innen.

        Für Auszubildende gibt es seit 2020 ebenfalls einen Mindestlohn. Auszubildende im ersten Lehrjahr dürfen aktuell (Stand 2024) nicht weniger als 649 Euro brutto pro Monat verdienen. Im zweiten und dritten Lehrjahr erhöht sich der Mindestlohn entsprechend.

          Grundsätzlich dürfen Sie nicht länger als 8 Stunden pro Tag arbeiten.  Für eine kurze Zeit dürfen Sie auch bis zu 10 Stunden pro Tag arbeiten. Die zusätzlichen Stunden müssen dann aber innerhalb von sechs Monaten durch zusätzliche Freizeit ausgeglichen werden.

          Bitte beachten Sie: Ab einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden, müssen Sie eine 30-minütige Pause machen. Diese Pause ist Pflicht. Sie zählt aber nicht als Arbeitszeit.

            Wenn Sie mehr als 6 Stunden arbeiten, müssen Sie mindestens eine 30-minütige Pause machen. Wenn Sie mehr als 9 Stunden arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine 45-minütige Pause. Wenn Sie noch minderjährig sind, haben Sie nach mehr als 4,5 Stunden Anspruch auf eine 30-minütige Pause und nach mehr als 6 Stunden Anspruch auf eine 60-minütige Pause. Die Pausenzeit wird in der Regel nicht bezahlt.

            Kurze Arbeitsunterbrechungen, die nicht länger als 5 Minuten dauern, gelten nicht als Pause und werden bezahlt. Sie können also z.B. auf die Toilette gehen oder sich kurz ausruhen – ohne dass dies von Ihrer Arbeitszeit abgezogen werden darf. Raucherpausen gehören allerdings nicht zu diesen kurzen Arbeitsunterbrechungen. Das bedeutet, dass die durch die Raucherpause verloren gegangene Zeit nachgearbeitet werden muss. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen eine Raucherpause außerdem auch komplett verbieten.

            Außerdem haben Sie auch das Recht auf eine Erholungspause zwischen zwei Arbeitstagen. Aus diesem Grund müssen zwischen zwei Arbeitstagen mindestens 10 bis 11 Stunden liegen. Diese Zeit ist für Ihre Erholung gedacht.

              Überstunden sind zusätzliche Arbeitsstunden. Wenn Sie also mehr arbeiten als vertraglich vereinbart ist, machen Sie Überstunden.

              Ob Sie Überstunden machen müssen, hängt von den Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab. Wenn es dort eine Regelung zum Thema Überstunden gibt, müssen Sie sich an diese Regelung halten. Wenn es keine Regelung dazu gibt, können Sie Überstunden in der Regel ablehnen. In Ausnahmefällen, d.h. bei Katastrophen und Notfällen (z.B. eine Überschwemmung in der Firma) oder bei besonderen betrieblichen Bedarfen (z.B. wenn ein für das Überleben der Firma sehr wichtiger Auftrag kurzfristig erledigt werden muss), müssen alle Arbeitnehmer*innen Überstunden machen. Unabhängig von Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

              Ob die Überstunden durch zusätzliches Geld oder zusätzliche Freizeit ausgeglichen werden, ist in der Regel im Arbeitsvertrag geregelt. Wenn Sie laut Arbeitsvertrag weder mit Geld noch mit Freizeit für geleistete Überstunden bezahlt werden, dürfen die Überstunden allerdings nicht mehr als 10% der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ausmachen. Wenn es in Ihrem Arbeitsvertrag keine Regelung zu diesem Thema gibt, bekommen Sie für die geleisteten Überstunden in der Regel Ihren normalen Stundenlohn. Voraussetzung dafür ist aber, dass Ihre Vorgesetzten die Überstunden angeordnet haben und Sie die geleisteten Überstunden schriftlich dokumentiert haben. Dazu müssen Sie Ihre Überstunden aufschreiben und dieses Papier von Ihrem Vorgesetzen unterschreiben lassen.

              Bitte beachten Sie: Arbeitnehmer*innen, die sehr viel Gehalt bekommen (Stand 2024: ab 7100 Euro brutto in Ostdeutschland und ab 7300 Euro brutto in Westdeutschland), werden für Überstunden nicht extra bezahlt.

                In der Regel finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag eine Auflistung Ihrer Aufgaben. Sie sind verpflichtet, diese Aufgaben zu erledigen. Ihre Vorgesetzten können Ihnen auch weitere Aufgaben zuteilen. Allerdings müssen diese weiteren Aufgaben folgende Voraussetzungen erfüllen:

                • Sie sind legal und ungefährlich.
                • Sie haben etwas mit Ihrer eigentlichen Tätigkeit zu tun.
                • Sie entsprechen Ihrer Qualifikation.

                  Alle Arbeitnehmer*innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub. Wenn Sie Vollzeit arbeiten, dürfen Sie für mindestens 20 Tage in Urlaub gehen. Wenn Sie Teilzeit oder weniger arbeiten, reduziert sich Ihr Urlaubsanspruch entsprechend. In vielen Arbeitsverträgen ist der Urlaubsanspruch aber direkt geregelt: Wenn Ihnen in Ihrem Arbeitsvertrag mehr Urlaub zugesagt wurde, gilt die Regelung aus Ihrem Arbeitsvertrag.

                  Wenn Sie es nicht schaffen, Ihren Urlaub im laufenden Jahr zu nehmen, können Sie Ihren Resturlaub ins nächste Jahr mitnehmen. Sie müssen den Resturlaub aber spätestens bis zum 31. März des nächsten Jahres verbrauchen. Ansonsten geht er verloren.

                  Bitte beachten Sie: Menschen mit Behinderung können zusätzliche 5 Tage Urlaub bekommen.

                    Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihren Arbeitsvertrag unterschreiben sollen oder wenn Sie Probleme damit haben, können Sie sich an eine Beratungsstelle des Projekts „Faire Integration“ wenden. Die Mitarbeiter*innen sprechen verschiedene Sprachen und unterstützen Sie kostenlos. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf faire-integration.de.

                    Wenn Sie aufgrund Ihrer Herkunft, Ihrer Nationalität, Ihrer sexuellen Orientierung, Ihres Geschlechts oder Ihres Alters benachteiligt werden, können Sie sich an die Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes wenden. Die Mitarbeiter*innen können Sie Montag bis Donnerstag von 09.00 - 15.00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 5465465 erreichen. Sie können die Mitarbeiter*innen auch via E-Mail an beratung@ads.bund.de kontaktieren. Die Mitarbeiter*innen sprechen Deutsch. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie auch unter antidiskriminierungsstelle.de  suchen. 

                    Gut zu wissen: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine Bundesbehörde. Ihre Aufgabe ist der Schutz vor Diskriminierung. Die Antidiskriminierungsstelle kann selbst beraten oder Hilfesuchende an Beratungsstellen in ihrer Nähe weitervermitteln. 

                    Bitte beachten Sie: Sie können sich bei allen genannten Stellen anonym beraten lassen. Niemand wird von Ihrer Beschwerde erfahren, wenn Sie das nicht möchten.

                      Wichtig

                      Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag gut durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Wenn Sie sich unsicher sind, suchen Sie sich Hilfe bei Bekannten oder einer Beratungsstelle. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf faire-integration.de.

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