Aufenthaltserlaubnis bei Rückkehr in die Ukraine
Hallo zusammen,
eine junge Ukrainerin hat seit Kriegsbeginn in Deutschland gelebt und eine Aufenthaltserlaubnis gemäß §24 gehabt. Im Juni 24 ist sie wegen ihres Freundes zurück in die Ukraine gegangen. Der Freund konnte die Ukraine jetzt verlassen und hat eine Aufenthaltserlaubnis in Polen bekommen. Seine Freundin möchte jetzt auch nach Polen gehen und dort mit ihm leben. Sie hat ja weiterhin die deutsche Aufenthaltserlaubnis. (Zumindest das Dokument), das gültig ist bis 2/25 und ja automatisch als verlängert gilt bis 2/26. Kann mir jemand sagen ob es für eine Aufenthaltserlaubnis in Polen Probleme geben wird? Was kann sie tun, damit sie (irgendwie) in Polen wohnen und arbeiten darf? Gibt es vielleicht sogar eine Möglichkeit, die deutsche Aufenthaltserlaubnis zu behalten? (Jobcenter und Wohnsitz sind seit 6/24 abgemeldet...)
Ich würde mich freuen, wenn wir mit euren Tipps Fehler vermeiden könnten.
Nette Grüße
OliA
Hallo @olia
danke für deine Frage im Forum!
Als Projekt sind wir vor allem in Deutschland tätig und können dadurch keine genauen Infos geben, ob die Person eine Aufenthaltserlaubnis in Polen erhalten kann.
Im Normalfall verlieren Aufenthaltstitel für Deutschland nach einer Abwesenheit von 6 Monaten die Gültigkeit. Zusätzlich kann nur in einem EU-Land vorübergehender Schutz nach §24 AufenthG beantragt werden. Bei Beantragung von §24 in einem anderen EU-Land, verliert man den Aufenthaltstitel im vorherigen EU-Land.
Hier findet ihr mehr Infos:
https://handbookgermany.de/de/ukraine-residence#faq_3835
Beratung von Wohlfahrtsverbänden (wie z.B. der Caritas) gibt es auch in Polen.
Ich wünsche deiner Freundin alles Gute!
Viele Grüße
Daniela