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juliaparafilo23
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Darf man mit Fiktionsbescheinigung eine Woche in der Türkei bleiben?

Hallo,ich heiße Yuliia. Ich komme aus der Ukraine aber wegen des Krieges ich bleibe jetzt in Deutschland. Ich habe kein Geld von der Regierung bekommen und das Jobcenter hat mir nicht geholfen,weil ich seit meinen ersten Tagen hier arbeite. Ich bin hier schon 5 Monate aber jetzt habe ich nur Fiktionsbescheinigung und für andere Dokumente ich muss noch warten.

Aber ich habe eine Frage. Darf ich mit Fiktionsbescheinigung 1 Woche in der Türkei bleiben? Oder darf ich nur in Länder der Europäischen Union reisen?

Danke schön für Ihre Hilfe 

1 Comments

Reply (1)

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o.ramadan
Hallo @juliaparafilo23 und danke für deine Frage! Mit einer Fiktionsbescheinigung kannst du reisen, wenn du die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 AufenthG hast. Diese Fiktionsbescheinigung berechtigt in Verbindung mit einem anerkennten und gültigen Pass oder Passersatz zur Einreise in das Bundesgebiet und zu Reisen innerhalb des Schengen-Raums. Wichtig aber hier darauf zu achten, ob die Türkei Fiktionsbescheinigung akzeptiert. Deshalb würde ich dir raten, dich bei Reisen in die Türkei vorher bei der türkischen Botschaft über anerkennten und benötigten Ein- und Ausreisedokumente zu informieren! Ich hoffe, diese Information hilft dir weiter! wenn du noch neue Fragen dazu hast, sag uns gerne Bescheid.
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