Jobsuchenvisum abgelehnt nach vorheriger Erwerbstätigkeit.
Hallo liebes Forum,
meine Freundin hat im September 2024 ihren Master in Deutschland erfolgreich bestanden. Durch einen glücklichen Zufall konnte sie, in dem Unternehmen in dem sie ihre Thesis geschrieben hat, weiter als wissenschaftliche Hilfskraft arbeiten. Leider ist die Firma in finanzielle Schwierigkeiten geraten und hat ihren Vertrag zum Ende des Januars 2025 gekündigt. Zwischenzeitlich hatte meine Freundin allerdings ein Jobvisum beantragt. Da sie nun wieder nach einem neuen Unternehmen suchen muss, wollte sie das Arbeitssuchend-Visum beantragen, mit dem sie durch den erfolgreichen Hochschulabschluss für 18 Monate nach einem Job in Deutschland suchen kann. Von der zuständigen Ausländerbehörde wurde uns mitgeteilt, dass sie aufgrund ihres Jobs zwischen Studienabschluss und Kündigung keinen Anspruch mehr auf das Arbeitssuchendvisum hat. Allerdings hatte sie das Visum zuvor nie beantragt. Stimmt die Aussage der Ausländerbehörde und welche Möglichkeiten haben wir, um ausreichend Zeit zur Jobsuche zu haben? Aktuell halte ich 3 Monate für die Jobsuche als äußerst optimistisch.
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Grüße Moby
Hallo @36Moby willkommen im Forum! Vielen Dank für die Schilderung sowie Deine Frage.
Erstmal herzlichen Glückwunsch an Deine Freundin für den erfolgreichen Abschluss! Es tut mir leid zu hören, dass sie gekündigt wurde und nun Schwierigkeiten hat einen neuen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Gerne würde ich die aktuelle Situation nochmal zusammenfassen, um sicherzugehen, dass ich Euch richtig verstanden habe.
- Deine Freundin hat erfolgreich einen Master an einer deutschen Hochschule abgeschlossen.
- Im Anschluss an ihr Studium hat sie direkt einen Job angefangen und wollte ihren studentischen Aufenthaltstitel zu einem zur Erwerbstätigkeit wechseln. Wurde der Antrag bearbeitet und sie hat den neuen Aufenthaltstitel erhalten?
- Nun wünscht sie sich einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche. Welchen Paragraphen (§) im Aufenthaltstitel hat Deine Freundin denn derzeit?
Leider wird für den Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche oft ein finanzieller Nachweis zur Unterhaltssicherung gefordert - hattet ihr einen vorgelegt? Wenn Du möchtest, teile mir gerne Eure zuständige Ausländerbehörde mit, dann kann ich nochmal für Euch recherchieren.
Freue mich über Eure Antwort.