Nebenerwerbs-Selbstständigkeit im Studium
Ich habe folgende Frage: Ein Student hat einen Aufenthaltstitel nach § 16b AufenthG. Er ist im Masterstudium und möchte zusätzlich eine nebenberufliche Selbstständigkeit anmelden. Sein Projekt ist eng mit dem Studium verbunden, er wird weniger als 15 h/Woche arbeiten . Bisher war das möglich, wenn die Ausländerbehörde zugestimmt hat. (Der Student hat einen Mini Businessplan geschrieben, in dem er v.a. auch hingewiesen hat, dass der Studienerfolg nicht gefährdet ist.) Die Ausländerbehörde hat ihm nun mitgeteilt, dass eine nebenberufliche Selbstständigkeit während des Studiums nicht mehr möglich ist. Stimmt das?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Hallo @__Sonnenschein
danke, dass du die Frage ins Forum übertragen hast!
Zuerst möchte ich dich darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Für rechtliche Unterstützung müsste der Student sich an eine Anwaltskanzlei wenden.
Soweit du die Situation beschreibst, hat der Student wichtige Schritte unternommen, um die Erlaubnis für eine selbständige Tätigkeit neben dem Studium zu erhalten:
Selbständigkeit wird in §21 AufenthG geregelt. Dort steht auch:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__21.html
Laut dieser Info, scheint die Möglichkeit der selbständigen Tätigkeit weiterhin nicht ausgeschlossen.
Ansonsten gibt es wenig aktuelle Quellen, die genau diese Situation beschreiben.
Hat der Student klare Ablehnungsgründe von der Ausländerbehörde geschildert bekommen?
Ich tagge noch einmal Berater:innen von @Faire__Integration_BB und @Faire__Integration_in_Schleswig-Holstein .
Sie melden sich mit weiteren Informationen.
Viele Grüße
Daniela