Skip to content
Back to overview
Hossain__121
Updated:

Umschulung nach Aufenthaltserlaubnis 19d

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ich besitze eine Aufenthaltserlaubnis nach 19d seit 3 Jahren , momentan Arbeitslos und möchte gerne eine Umschulung machen .

Ich frag mich ob ich eine Umschulung nach 19d machen darf?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Mohammad

14 Comments

Reply (14)

Profile Picture
Barbara__Community_Manager
Hi @Hossain__121 , vielen Dank für deine Frage. Ich werde sie an unsere Experten von @Match_Talent weiterleiten. Diese werden dir sicher eine ausführliche Antwort geben. Liebe Grüße Barbara
Reply
Profile Picture
Barbara__Community_Manager
Updated:
Hey @Hossain__121 , Ich empfehle eine Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung Kannst du mir bitte schreiben, wie alt du bist und welche Postleitzahl du hast? Dann kann ich dir weitere Empfehlungen/Informationen geben. Beste Grüße Barbara
Reply
Profile Picture
Daniela_Community_Managerin
Updated:

Hi @Hossain__121 entschuldige, da gab es wohl ein paar Unklarheiten. 

Wenn ich es richtig verstehe bist du bereits in einer Aufenthaltserlaubnis nach §19d AufenthG. Du hattest wahrscheinlich vorher eine Ausbildungsduldung aber hast ja bereits drei Jahre den Aufenthaltstitel. 

Ich vermute, dass du aktuell bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet bist. Kannst du dir vorstellen dort einen Beratungstermin zu möglichen Weiterbildungen bzw. Umschulungen wahrzunehmen? 

Hier findest du eine Übersicht: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung
Bei dem Termin können mögliche Umschulungen besprochen werden.

Worin hast du denn deine Ausbildung gemacht und welche Umschulung möchtest du gerne machen? :)
Die Bundesagentur für Arbeit muss der Weiterbildung/Umschulung zustimmen. Das hat auch Einfluss auf den Aufenthaltstitel, der sich dann ändert. Genaueres dazu kannst du bei einer Migrationsberatungsstelle klären:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/

Melde dich sehr gerne, wenn du noch Fragen hast.

Viele Grüße
Daniela

Reply
zararan
Hey Mein Cousin ist 27 Jahre alt und wurde sehr gern ein Ausbildung in Deutschland machen. Er hat 7 Jahre als Auto Mechaniker gearbeitet, Taxi Fahrer, LKW Fahrer und weiteres…)Er hat Erfahrung in verschiedenen Arbeiten. Er besitzt zwei verschiedene Führerscheinen. Er lebt in Iran und hat ein gültiges Reise pass. Bei Sprach Niveau ist er gerade bei A1. Er hat auch ein Diplom. Wie und wo kann ich für ihn ein Visum für Ausbildungsplatzsuche beantragen?
Reply
Profile Picture
Daniela_Community_Managerin
Updated:
@zararan Hallo, entschuldige, dass wir deine Frage übersehen haben. Hier findest du deine Antwort: https://together-in-germany.de/en/node/5803
Reply
Hossain__121
Ja. Ich hatte vorher Ausbildung Duldung. Nach der Ausbildung habe ich seit 3 jahren gleiche Bereich gearbeitet auf Aufenthaltserlaubnis nach 19d. Wenn ich eine Umschulung (gründ dafür ist Gesundheit) von Arbeitsagentur Zustimmung hat, bekomme ich gleiche Aufenthaltserlaubnis nach 19d oder andre Aufenthaltserlaubnis?
Reply
Profile Picture
Daniela_Community_Managerin
Updated:

Hallo @Hossain__121 danke für die Rückfrage.

Normalerweise ist ein Aufenthaltstitel immer an einen bestimmten Zweck gebunden. Ein Aufenthaltstitel zum Zweck der Weiterbildung ist §16a AufenthG: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16a.html

Wahrscheinlich wechselst du dann deinen Titel. Bitte lasse dich hierzu bei einer Beratungsstelle ausführlich zu den Optionen beraten und am besten auch beim Antrag unterstützen. Hier findest du eine Beratungsstelle: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ 

Viele Grüße
Daniela

Reply
Hossain__121
Zudem habe ich noch eine Frage und zwar wenn ich Anspruch auf Arbeitslosgeld 1, wie lange erhalte ich Aufenthaltserlaubnis nach 19d oder Ausländerbehörde geben mir zeit um eine neue Arbeitsplätze zu finden? Vielen vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen, Mohammad M.Hossain.
Reply
Profile Picture
Daniela_Community_Managerin
Updated:

Wenn du 12 Monate gearbeitet hast, hast du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Hierfür kannst du den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen.

Es ist wichtig, dass du die Ausländerbehörde über aktuelle Veränderungen informierst. Im Normalfall hast du Zeit dir innerhalb von 3-6 Monaten eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Die genaue Zeit kann dir die Behörde sagen oder du kannst bei der Beratungsstelle nachfragen, welche Erfahrungen sie gemacht haben.

Viele Grüße

Daniela

Reply
Hossain__121
Wo ist die Beratungsstelle? Die link von Beratungsstelle von BAmf funktioniert nicht.
Reply
Profile Picture
Daniela_Community_Managerin
Kannst du mir deine Postleitzahl sagen? Dann helfe ich dir bei der Suche nach einer Beratungsstelle!
Reply
Hossain__121
Solange ich mich informieren, habe ich gehört wenn man Arbeitslosgeld 1 Anspruch hat, bekommt man 1 jahre lang Aufenthaltserlaubnis. Stimmt das?
Reply
Profile Picture
Daniela_Community_Managerin
Updated:

Ich bin mir nicht ganz sicher, wie diese Information gemeint ist.

Man hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn man 12 Monate gearbeitet hat. Leider muss für den Antrag auf Arbeitslosengeld eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Eine Aufenthalt zur Arbeit ist aber ohne Beschäftigung nicht mehr gültig, deshalb müsste man schnell einen neuen Aufenthaltstitel erhalten (zum Beispiel zur Jobsuche, zur Ausbildung oder ähnlich).

Reply
Profile Picture
Seoyoung__Community_Management_Support

Hallo @Hossain__121 ,

ich wollte mich erkundigen, ob und wie du mit deiner Frage weitergekommen bist. Konntest du dich an eine Beratungsstelle wenden? Hat es geklappt mit der Umschulung?

Melde dich gerne, wenn du noch Fragen hast.

Viele Grüße

Seoyoung

Reply
A project by:
  • medienmacher
  • Funded by the European Union Logo
  • Funded by the Federal Ministry of the Interior and Homeland Logo
  • Funded by the Federal Government Commissioner for Migration, Refugees and Integration and the Federal Government Commissioner for Anti-Racism Logo
Funded by:
  • International Rescue Committee Logo