zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht
Mirliva
Aktualisiert:
Visa & Aufenthalt

81a 19c

Unsere arbeit geber hat unsere füreeschein kosten nich übernommen obwohl sıe es müssren weils so vereinbart war schriflich und alles weil wir ausder türkei kommen als lkw fahrer und jetzt hat er uns gekündigt ist jetzt unser vizum ungültig müssen wir jetzt direkt mit demm ersten flugzeug zürück fiıegen oder haben wir noch zeit 

2 Kommentare

Antworten (2)

Profile Picture
Daniela_Community Managerin

Hallo @Mirliva  
unsere Community Managerin @Su Parlak_Moderator  hat dir im türkischen Forum geantwortet: https://together-in-germany.de/tr/thread/isten-cikarilma-0

Ich verlinke hier noch Expert:innen von Faire Integration, da du berichtest, dass die bestandenen Verträge gekündigt wurden.
@Faire Integration BB  
@Faire Integration in Schleswig-Holstein  
@Saskia Faire Integration Sachsen-Anhalt  


Ich wünsche euch alles Gute.
Viele Grüße
Daniela

Profile Picture
Faire Integration in Schleswig-Holstein
Aktualisiert:

Hallo Mirliva,

wir sind eine Beratungsstelle, die Personen von außerhalb der EU bei arbeitsrechtlichen Problemen berät. Da Sie aus der Türkei kommen, können wir Sie gerne beraten. Die Beratung ist kostenfrei.

Leider kann ich Ihre Fragen nicht so ganz pauschal beantworten. Dafür müsste ich noch mehr Informationen haben.

1. Wenn der Arbeitgeber sich im Vertrag dazu verpflichtet hat, die Kosten zu übernehmen, dann können Sie das natürlich auch fordern und zur Not gerichtlich durchsetzen.  Können Sie mir vielleicht eine Kopie oder ein Foto von Ihrem Arbeitsvertrag schicken? Dann kann ich das prüfen. Haben Sie Leistungen für die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme bei der Agentur für Arbeit beantragt? Und wurden diese nicht bewilligt?

2. Auch für die Kündigung gibt es in Deutschland strenge Regeln. Vielleicht mögen Sie mir auch eine Kopie der Kündigung schicken, dann prüfe ich, ob sie ok war, oder ob Sie etwas dagegen unternehmen können. Wann haben Sie die Kündigung erhalten?

3. Auch Ihre Frage zum Aufenthaltstitel kann ich nicht so allgemein beantworten ohne zu wissen, nach welchem Paragraphen sie erteilt worden ist. Es gibt da verschiedene Bestimmungen. Vielleicht können Sie mir eine Kopie von Ihrem Visum bzw. Ihrer Aufenthaltserlaubnis und vor allem die Zusatzkarte schicken. Auf jeden Fall müssen Sie aber der Ausländerbehörde mitteilen, dass Sie eine Kündigung erhalten haben.

Schicken Sie mir bitte die Unterlagen auf die E-Mail-Adresse: fi-beratung@advsh.de.

Wenn Sie möchten, können Sie uns auch gerne Ihre Telefonnummer schicken, dann meldet sich unser türkischsprachige Kollege bei Ihnen.

Viele Grüße

Noha Stephanos

 

Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo