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stella.fun70
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Änderung Wohnsitzauflage

Wie kann man die Änderung der Wohnsitzauflage beantragen, obwohl man schon in einen anderen Bundesland angemeldet ist. Lt. Ausländerbehörde müsste man sich erneut im zugewiesenen Bundesland anmelden.

3 Commentaires

Répondre (3)

Daniela_Community_Managerin

Hallo @stella.fun70  
danke für deine Frage in unserem Forum!

Um deine Frage besser beantworten zu können, habe ich noch eine Rückfrage:

Hast du aktuell eine Aufenthaltserlaubnis (Plastikkarte) oder eine Aufenthaltsgestattung (im Asylverfahren, grünes Papier) oder Duldung (grünes Papier)?

Danke dir und bis bald
Daniela

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stella.fun70

Es geht nicht um mich, sondern um eine 8 köpfige ukrainische Familie, sie sind bereits seit fast 2 Jahren in Deutschland. 

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @stella.fun70  
danke für die Information. Wie ich oben schon erwähnt, kann es je nach Aufenthaltsdokument unterschiedliche Regelungen geben. 
Bei der genannten Familie gehe ich bei meiner Antwort davon aus, dass sie bereits den vorübergehenden Schutz nach §24 erhalten haben.

Außerdem verstehe ich es so, dass die Familie bereits das Bundesland gewechselt hat, jetzt jedoch die Information der Behörde bekommen hat, dass sie den Prozess von Null starten sollen und deshalb sich deshalb wieder in Bundesland 1 aufhalten sollen.

Grundsätzlich ist eine Wohnsitzauflage bei Menschen aus der Ukraine immer an ein bestimmtes Bundesland gebunden. Teilweise sogar an bestimmte Orte, aber das klingt bei dem geschilderten Fall nicht so.

Ein Umzug ist möglich. Dafür muss im Normalfall ein Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden und ein Grund genannt werden.
Gründe sind u.a.:

  • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums
  • Beginn eines Integrationskurses

Da die Familie jetzt bereits umgezogen ist, dieser Prozess vermutlich nicht gemacht wurde und die alte Wohnsitzauflage noch gilt, würde ich dringend raten, dass die Familie zur Beratung bei einer 'Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)' geht. Die Berater:innen können unterstützen, mit der neuen Ausländerbehörde zu kommunizieren und notwendige Anträge gemeinsam mit der Familie einreichen.

Bei Empfang von Leistungen nach dem SGB II kann es sein, dass Zahlungen verweigert werden, wenn noch ein anderes Jobcenter zuständig ist. Auch hier ist die Unterstützung einer Beratungsstelle notwendig. 

Hier noch weiterführende Links:

Allg. Informationen:

Genauere Infos zum Prozess:

Beratungsstelle finden, je nach Postleitzahl (PLZ):

Viele Grüße
Daniela 

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