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Pawel-Allrounder
Aktualisiert:

„Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“

Meine Hauptfragen zum Anerkennungsverfahren, insbesondere da ich bereits ein Gewerbe angemeldet habe:
* Welche Verfahren und Wege gibt es für die Anerkennung meiner umfassenden Berufserfahrung in Deutschland, damit ich auch zertifizierungspflichtige Arbeiten legal ausführen kann?
* An welche Stellen muss ich mich wenden? Verstehe ich richtig, dass dies hauptsächlich die Handwerkskammer (HWK) ist? Muss ich angesichts meines bereits angemeldeten Gewerbes auch mit anderen Behörden zusammenarbeiten?
* Welche Unterlagen und Nachweise sollte ich sammeln, um meine Erfahrung so überzeugend wie möglich darzulegen? (Z. B. Fotos von durchgeführten Arbeiten, schriftliche Referenzen, detaillierte Projektbeschreibungen, Arbeitsverträge, Bankauszüge über Zahlungen für privat erbrachte Leistungen usw.?)
* Ist ein offizieller Berufsabschluss zwingend erforderlich? Oder reicht meine langjährige Erfahrung und eventuell eine praktische Prüfung (sogenannte Externenprüfung) aus, um die Anerkennung zu erhalten und weiterhin als Einzelunternehmer tätig sein zu können?
* Sind Deutsch- oder Englischkenntnisse für das Anerkennungsverfahren obligatorisch? Welches Niveau wird erwartet?
* Muss ich Prüfungen ablegen, wenn ich keinen deutschen Gesellen- oder Meisterbrief besitze?
Ich bin sehr motiviert, diesen Weg zu gehen, und bin über jeden Tipp, Hinweis oder persönliche Erfahrungsberichte dankbar, besonders von Personen, die einen ähnlichen Weg mit einem bestehenden Gewerbe gegangen sind. Auch Links zu offiziellen oder seriösen Ressourcen wären äußerst hilfreich!
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Pawel G.

2 Kommentare

Antworten (2)

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @Pawel-Allrounder  
danke für deine ausführliche Frage!

Ich tagge Berater:innen vom IQ Netzwerk. Sie werden sich hier im Forum mit mehr Informationen bei dir melden!

@Ansgar_IQ_NRW_West  
@Beate_IQ_NRW_West  
@Ursula_IQ_NRW_Anerkennungsberatung  

Viele Grüße
Daniela

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Ursula_IQ_NRW_Anerkennungsberatung

Wenn es sich um einen Handwerksberuf handelt und Sie diesen selbstständig ausüben dürfen ohne den Nachweis eines Meisterabschlusses. ist es möglich, wenn Sie keinen formalen Berufsabschluss aber ausreichend Berufserfahrung haben, sich für eine Externenprüfung anzumelden. 

Es gibt außerdem die Möglichkeit ein Validierungsverfahren machen zu lassen. Erkundigen Sie sich dazu gerne bei der örtlichen Handwerksammer.

Beachten Sie bitte, dass im Handwerk normalerweise der Nachweis eines Meisterabschlusses eine Voraussetzung für die selbstständige Tätigkeit ist (Eintrag in die Handwerksrolle).

Gruß von Ursula Hein

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