Anerkennung eines Schulzeugnisse aus Sri Lanka
Guten Tag,
kennt jemand eine Ausnahmeregelung ein Zeugnis ohne Reisepass/Personalausweis anerkennen zu lassen?
Wir haben das Zeugnis und die Übersetzung bei der Bezirksregierung Köln zur Verifizierung eingereicht. Die Bezirksregierung verlangt nun einen gültigen Reisepass. Den hat die Geflüchtete nicht. Vor über einem Jahr hat die Ausländerbehörde für die Familie Reisepässe beantragt. Ich glaube Sri Lanka will die Leute nicht zurück. Der Reisepass wird nicht kommen. Die Ausländerbehörde hat anhand von Geburts- und Heiratsurkunde aus Sri Lanka die Identität geklärt. Entsprechende Unterlagen haben wir in Köln eingereicht. Von dort kam nur eine Verlängerung zur Passbeschaffung. Ohne Reisepass kein verifiziertes Zeugnis. Ohne Zeugnis kein Ausbildungsplatz. Ohne Arbeit- bzw. Ausbildung keine Integration.
Die junge Frau möchte einen Pflegeberuf erlernen.
Gruß
Franz F.
Antworten (3)
Hallo @Franz Fischer , danke für deine Frage in unserem Forum. Vielleicht unsere Experten vom IQ Netzwerk @IQ NRW @Ursula IQ können dir weiterhelfen. Sie werden sich bei dir melden. Liebe Grüße Barbara
Guten Morgen Franz, ich rate dazu direkt mit der Bezirksregierung in Kontakt zu treten und erneut nachzufragen und die Situation zu erklären. Wenn möglich den telefonischen Kontakt suchen. Wenn das nicht hilft bleibt wohl nur noch der Weg mit juristischer Hilfe.
Noch eine andere Frage: handelt es sich um einen mittleren Schulabschluss? Die Bezirksregierung Köln ist in NRW für die mittleren Schulabschlüsse zuständig und die Bezirksregierung Düsseldorf für die höheren Abschlüsse. Wenn es sich um einen höheren Schulabschluss handelt (also Hochschulzugangsberechtigung) könnte man versuchen den Antrag in Düsseldorf zu stellen.
Es gibt möglicherweise noch einen Weg: Wenn die Person über einen formalen Berufsabschluss aus dem Ausland verfügt kann man die Digitale Auskunft zur Berufsqualifiikation beantragen, die vielleicht weiter helfen kann, um einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Es müsste der Ausbildungsbetrieb gefragt werden, ob dieser Nachweis statt der Anerkennung des Schulabschlusses auch ausreicht. Die Dauer der Bearbeitung für diese Auskunft ist 2-4 Wochen. Also anders als bei der Anerkennung des Schulabschlusses geht das recht schnell.
Hier der LInk zur Beantragung der digitalen Auskunft: https://zab.kmk.org/de/dab
Gruß von Ursula Hein
Guten Morgen Ursula,
vielen Dank für die Tipps. Im konkreten Fall helfen sie nicht weiter. Ich kann sie aber für zukünftige andere Fälle verwenden.
Gruß Franz