Anfrage bezüglich des Besuchs der afghanischen Botschaft und der Passbeantragung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte mich erkundigen, ob ich als anerkannter Flüchtling in Deutschland die afghanische Botschaft in München besuchen und einen afghanischen Pass beantragen darf. Eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde sagte mir, dass dies kein Problem darstellen würde. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob sie die Befugnis hat, diese Frage endgültig zu entscheiden.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich hierzu baldmöglichst informieren könnten.
Vielen Dank für Ihre Zeit und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Humayoon
Hallo @Humayoon
danke für deine Frage im Forum!
Um dir ausführlich zu antworten habe ich noch eine Rückfrage:
Hast du eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 2 als "anerkannter Flüchtling" (AsylG §3)
Und hast du bereits einen Blauen Reisepass für Geflüchtete?
Danke dir und bis bald.
Viele Grüße
Daniela