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Aleksandr56

Anfrage bezüglich Führerschein für ukrainische Staatsbürger

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mein Name ist Alexander . Ich bin ukrainischer Staatsbürger, befinde mich jedoch derzeit mit meiner Familie unter vorübergehendem Schutz in der Republik Moldau. Wir planen, zu unseren Verwandten nach Deutschland zu ziehen, und möchten uns daher nach den Regelungen zum Führerschein erkundigen.

Ich besitze einen ukrainischen befristeten Führerschein mit einer Gültigkeit von 2 Jahren, dessen Frist inzwischen abgelaufen ist. Einen Umtausch in der Ukraine konnte ich nicht vornehmen, da ich mich nicht im Land aufhalte.

Daher bitte ich um Auskunft:

  1. Darf ich mit diesem Führerschein in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen (im Falle einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG)?
  2. Falls nein – welche Schritte müsste ich unternehmen?
  3. Sollte ich in Moldau eine Fahrschule absolvieren und die Prüfung bestehen, könnte ich die moldauische Fahrerlaubnis in den ersten 6 Monaten in Deutschland nutzen. Welche Maßnahmen wären nach Ablauf dieser Frist erforderlich, um weiterhin fahren zu dürfen?

 

 

Für eine ausführliche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alexander

1 Kommentare

Antworten (1)

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Daniela_Community_Managerin
Aktualisiert:

Hallo Alexander,
danke für deine Fragen hier im Forum!

Wir haben hier eine ausführliche Antwort auf unserer Infoseite (Stand 03/2025):

Mit einem gültigen ukrainischen Führerschein dürfen Sie in Deutschland fahren.

Gemäß dem Beschluss der Europäischen Union vom Juli 2022 werden ukrainische Führerscheine in Deutschland und in der ganzen EU generell anerkannt. Ukrainer*innen, die in Deutschland vorübergehenden Schutz bekommen haben, dürfen ihren ukrainischen Führerschein benutzen und brauchen ihn auch nach mehr als 6 Monaten in Deutschland nicht gegen einen EU-Führerschein umzutauschen. Auch nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Menschen, die in der Ukraine als Flüchtlinge anerkannt waren oder einen anderen internationalen oder nationalen Schutzstatus hatten, sind von dieser Regelung umfasst.Diese Regelung gilt, solange Sie vorübergehenden Schutz in Deutschland haben. Sie müssen dafür keine theoretische oder praktische Fahrprüfung bestehen. Aktuell benötigen Sie auch keine Übersetzung Ihres Führerscheins. 

Die Regelung gilt höchstens bis zum März 2026.

https://handbookgermany.de/de/ukraine-daily-life#faq_3912


Ich hoffe das hilft dir weiter.

Hier findest du Infos, wie sonstige Führerscheine in Deutschland umgeschrieben werden:
https://handbookgermany.de/de/driving-licence

Weitere Infos findest du auf unserer Infoseite für Menschen aus der Ukraine: https://handbookgermany.de/de/ukraine-info


Viele Grüße
Daniela

Antworten
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