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Anfrage bezüglich Führerschein für ukrainische Staatsbürger
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Alexander . Ich bin ukrainischer Staatsbürger, befinde mich jedoch derzeit mit meiner Familie unter vorübergehendem Schutz in der Republik Moldau. Wir planen, zu unseren Verwandten nach Deutschland zu ziehen, und möchten uns daher nach den Regelungen zum Führerschein erkundigen.
Ich besitze einen ukrainischen befristeten Führerschein mit einer Gültigkeit von 2 Jahren, dessen Frist inzwischen abgelaufen ist. Einen Umtausch in der Ukraine konnte ich nicht vornehmen, da ich mich nicht im Land aufhalte.
Daher bitte ich um Auskunft:
- Darf ich mit diesem Führerschein in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen (im Falle einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG)?
- Falls nein – welche Schritte müsste ich unternehmen?
- Sollte ich in Moldau eine Fahrschule absolvieren und die Prüfung bestehen, könnte ich die moldauische Fahrerlaubnis in den ersten 6 Monaten in Deutschland nutzen. Welche Maßnahmen wären nach Ablauf dieser Frist erforderlich, um weiterhin fahren zu dürfen?
Für eine ausführliche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander
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