Anfrage zu Studiengangwechsel, Aufenthaltstitel nach §16b, vorsorglichem §24-AufenthG, Attest, geschlechtlicher Identität und Perspektive der Einbürgerung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere seit mehreren Jahren an einer Universität in Berlin mit einem Aufenthaltstitel nach §16b AufenthG (Studium). Leider habe ich bislang nur etwa 60 ECTS in 13 Fachsemestern erworben. Mein Studienverlauf wurde stark beeinträchtigt durch die Corona-Pandemie sowie durch die Folgen des Krieges in der Ukraine.
Ich bin eine non-binäre Person (AMAB – assigned male at birth) und Teil der LGBTQ+-Community. Die gesellschaftlichen Bedingungen in meiner Herkunftsregion hatten ebenfalls erheblichen Einfluss auf mein psychisches Wohlbefinden. Inzwischen bin ich psychisch stabil und motiviert, mein Studium fortzusetzen – ein entsprechendes Attest meiner Therapeutin liegt vor.
Ich habe mich an einer praxisorientierteren Hochschule in Berlin für einen Studiengangwechsel beworben. Eine Zulassung zum höheren Fachsemester liegt bereits vor. Einige bisher absolvierte Module – insbesondere im Bereich Mathematik – könnten angerechnet werden. Mein Lebensunterhalt wird derzeit durch Familienangehörige gesichert, und ich wohne dauerhaft in Berlin.
Ich bitte um Informationen und Beratung zu folgenden Punkten:
1. Studiengangwechsel und Aufenthaltstitel (§16b AufenthG):
– Welche rechtlichen Folgen hat ein Studiengangwechsel für meinen aktuellen Aufenthaltstitel?
– Welche Unterlagen sind bei der Ausländerbehörde erforderlich?
– Reicht eine neue Prognose der aufnehmenden Hochschule für die Verlängerung des Aufenthaltstitels aus?
2. §24 AufenthG als vorsorgliche Option:
Ich habe bisher keinen Antrag auf §24 gestellt, ziehe diesen aber als Plan B in Betracht, sollte mein Aufenthaltstitel nach §16b nicht verlängert werden.
– Welche Konsequenzen hätte ein solcher Wechsel langfristig – insbesondere im Hinblick auf eine spätere Einbürgerung?
– Hat der Studiengangwechsel Einfluss auf die Bewilligung eines §24-Antrags?
3. Duldung:
– Wird bei einer Ablehnung der Verlängerung automatisch eine Duldung geprüft?
– Sollte ich in diesem Fall proaktiv §24 beantragen?
– Welche Unterschiede bestehen zwischen §16b, §24 und Duldung im Hinblick auf die rechtliche Perspektive und spätere Einbürgerung?
4. Psychisches Attest:
– Kann ein englischsprachiges Attest meiner Therapeutin eingereicht werden?
– Ist eine beglaubigte Übersetzung zwingend erforderlich?
5. Einbürgerungsperspektive:
– Ich strebe langfristig die Einbürgerung in Deutschland an. Welche Voraussetzungen sollte ich frühzeitig erfüllen?
– Gibt es Wege zur beschleunigten Einbürgerung in Fällen wie meinem?
6. Beratungsangebot:
– Gibt es bei Ihrer Stelle die Möglichkeit einer anonymen oder persönlichen Beratung?
– Falls nicht, könnten Sie mir geeignete Anlaufstellen empfehlen (z. B. Migrationsberatung, Caritas, Integrationsbeauftragte)?
7. Geplante Begründung gegenüber der Ausländerbehörde:
– Verzögerung um 1–2 Semester durch pandemiebedingten Ausfall von Prüfungen.
– Weitere Verzögerung um ca. 1,5 Semester durch die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine.
– Zusätzliche psychische Belastung als non-binäre Person aus einem LGBTQ+-feindlichen Umfeld.
– Wechsel zu einer praxisnäheren Hochschule mit realistischen Studienperspektiven.
– Vorliegendes Attest zur psychischen Stabilität.
– Konkreter Studienplan für das erste und zweite Jahr liegt vor.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen