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ichbinberkay

Anfrage zur Anerkennung der Qualifikation für das Fachkraft-Visa

Ich habe meinen Abschluss im Bereich der Zahnmedizinischen Fachassistenz an der Toros Universität gemacht. Mein Studiengang ist ein zweijähriges Associate Degree Programm. Ich habe über eine Online-Jobplattform eine Arbeitsstelle in Deutschland gefunden und werde mich für ein Facharbeitervisum bewerben. Ich möchte eine Frage zu einem der benötigten Dokumente für die Bewerbung stellen. Es geht um die Anerkennung oder Vergleichbarkeit der ausländischen Universität oder beruflichen Qualifikationen. Muss ich dafür eine berufliche Anerkennung beantragen? Meine Universität und mein Beruf sind im Anabin-System mit H+ gelistet. Wäre es ausreichend, den Anabin-Ausdruck sowie die deutsche Übersetzung meines Diploms und Transkripts für die Bewerbung um das Facharbeitervisum zu verwenden?

3 Kommentare

Antworten (3)

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Daniela_Community_Managerin
Aktualisiert:

Hallo @ichbinberkay  
danke für deine Frage bei uns im Forum!

Ich verlinke mal Berater:innen vom IQ Netzwerk. Sie unterstützen dich bei deiner Frage.
@Beate_IQ_NRW_West  
@Ansgar_IQ_NRW_West  
@Ursula_IQ_NRW_Anerkennungsberatung  

Viele Grüße
Daniela
 

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @ichbinberkay  
entschuldige die lange Wartezeit. Hier findest du die Antwort der Berater:innen vom IQ Netzwerk:

Beim Fachkraftvisum https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/arbeiten-fachkraefte ist das die erste Bedingung:

Ihre Qualifikation muss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein.

Dazu: Associate Degree ist ein Kurzstudium (2 Jahre) an einer Universität, das in Deutschland nicht dem Bachelor (mindestens 3 Jahre Studiendauer) entspricht. Daher empfehle ich die erste Option in der Vorgabe, nämlich die Anerkennung als Ausbildung. Das ist selbstverständlich möglich, auch aus dem Ausland. Die zuständige Stelle ist die Handwerkskammer im Kammerbezirk des künftigen Arbeitgebers. Genauer kann ich es leider mangels Angaben (Arbeitsort) nicht sagen.

Bei weiteren Fragen sprechen Sie mich gern an. 

[IQ Netzwerk NRW]

 

Viele Grüße
Daniela

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Ursula_IQ_NRW_Anerkennungsberatung

Für Beratungen zur Anerkennung, von Personen, die sich noch im Ausland befinden ist die Zentrale Serviestelle Berufliche Anerkennung (ZSBA) zuständig. Nehmen Sie Kontakt auf: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/working-living-in-germany/zsba

Gruß von Ursula

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