zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht
Tulpe88

Anfrage zur Gültigkeit meines Aufenthaltstitels §18b während ALG I Bezug

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Aufenthaltserlaubnis nach §18b AufenthG (Fachkraft mit akademischer Ausbildung) und war in den letzten zwei Jahren als Bauingenieur tätig.

Derzeit bin ich arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld I (ALG I) von der Bundesagentur für Arbeit.

Ich möchte sicherstellen, dass mein Aufenthaltstitel während des Bezugs von ALG I weiterhin gültig bleibt.

In Nebenbestimmung steht dass nach zwei Jahren Arbeit jeder Art Arbeit erlaubt ist.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

M t freundlichen Grüßen 

0 Kommentare
Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo