Anfrage zur Gültigkeit meines Aufenthaltstitels §18b während ALG I Bezug
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Aufenthaltserlaubnis nach §18b AufenthG (Fachkraft mit akademischer Ausbildung) und war in den letzten zwei Jahren als Bauingenieur tätig.
Derzeit bin ich arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld I (ALG I) von der Bundesagentur für Arbeit.
Ich möchte sicherstellen, dass mein Aufenthaltstitel während des Bezugs von ALG I weiterhin gültig bleibt.
In Nebenbestimmung steht dass nach zwei Jahren Arbeit jeder Art Arbeit erlaubt ist.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
M t freundlichen Grüßen
Hallo Tulpe 88,
danke für deine Frage. Es tut mir leid zu lesen, dass du deine Arbeit verloren hast.
Bitte prüfe zunächst nocheinmal die Nebenbestimmung. Manchmal steht dort z.B. "gilt nur während Tätigkeit bei..." oder "erlischt mit Beendigung der Tätigkeit bei..."oder so ähnlich.
Ich würde dir empfehlen, dich an eine lokale (Rechts)Beratungsstelle zu wenden, da es Unterschiede beim Umgang mit Arbeitslosigkeit geben kann.
In einigen Fällen hat man z.B. (mindestens) 3 Monate Zeit eine neue Tätigkeit zu finden, muss aber der lokalen Ausländerbehörde innerhalb von 2 Wochen die Arbeitslosigkeit mitteilen.
Wenn du magst, teile mir gerne mit, wo du dich aufhälst, dann kann ich dich ggf. weiter unterstützen.
Liebe Grüße und alles Gute, David.