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Tulpe88

Anfrage zur Gültigkeit meines Aufenthaltstitels §18b während ALG I Bezug

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Aufenthaltserlaubnis nach §18b AufenthG (Fachkraft mit akademischer Ausbildung) und war in den letzten zwei Jahren als Bauingenieur tätig.

Derzeit bin ich arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld I (ALG I) von der Bundesagentur für Arbeit.

Ich möchte sicherstellen, dass mein Aufenthaltstitel während des Bezugs von ALG I weiterhin gültig bleibt.

In Nebenbestimmung steht dass nach zwei Jahren Arbeit jeder Art Arbeit erlaubt ist.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

M t freundlichen Grüßen 

4 Kommentare

Antworten (4)

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David_JMDdigital_hub

Hallo Tulpe 88,

danke für deine Frage. Es tut mir leid zu lesen, dass du deine Arbeit verloren hast. 

Bitte prüfe zunächst nocheinmal die Nebenbestimmung. Manchmal steht dort z.B. "gilt nur während Tätigkeit bei..." oder "erlischt mit Beendigung der Tätigkeit bei..."oder so ähnlich. 

Ich würde dir empfehlen, dich an eine lokale (Rechts)Beratungsstelle zu wenden, da es Unterschiede beim Umgang mit Arbeitslosigkeit geben kann. 

In einigen Fällen hat man z.B. (mindestens) 3 Monate Zeit eine neue Tätigkeit zu finden, muss aber der lokalen Ausländerbehörde innerhalb von 2 Wochen die Arbeitslosigkeit mitteilen. 

Wenn du magst, teile mir gerne mit, wo du dich aufhälst, dann kann ich dich ggf. weiter unterstützen. 

Liebe Grüße und alles Gute, David. 

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Sarab.MBE

Hallo,

die Aufenthaltserlaubnis nach § 18 AufenthG ist in der Regel an ein konkretes Arbeitsverhältnis gebunden. Wenn Sie Ihren Job verlieren, mussen Sie die Ausländerbehörde informieren. Meist bekommen Sie eine Übergangsfrist, um eine neue Stelle zu finden. Kurzfristige Arbeitslosigkeit ist kein Problem, längere Arbeitslosigkeit kann jedoch die Verlängerung oder Ihren Status gefährden. Melden Sie sich  daher bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend, suchen Sie aktiv nach einer neuen Stelle und prüfen Sie gegebenenfalls eine Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche nach § 20 AufenthG.

Mit freundlichen Grüßen 

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Tulpe88

Vielen Dank nochmals für eure hilfreichen Antworten!

Ich habe inzwischen ein neues Jobangebot gefunden. Gleichzeitig überlege ich, ob es sinnvoll wäre, zunächst meine Deutschkenntnisse zu verbessern und in dieser Zeit weiterhin Arbeitslosengeld I (für ein Jahr) zu beziehen, bevor ich eine neue Stelle antrete.

In meiner Nebenbestimmung steht:
„Beschäftigung nicht erlaubt, mit Ausnahme als XX bei Firma XX, selbständige Tätigkeit erlaubt. Nach zwei Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung ist Beschäftigung jeder Art erlaubt.“

Diese zwei Jahre habe ich bereits erfüllt, daher bin ich nicht mehr an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden.

Meine Frage ist nun: Hätte es rechtliche Auswirkungen auf die Gültigkeit meines Aufenthaltstitels nach § 18b AufenthG, wenn ich das Jobangebot nicht sofort annehme und stattdessen die Zeit des ALG I nutze, um mein Deutsch zu verbessern?

Vielen Dank für eure Einschätzungen!

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Sarab.MBE

Hallo,

Meine Meinung nach Sie können das Jobangebot ablehnen und zunächst ALG I beziehen, um Ihr Deutsch zu verbessern. Ihr Aufenthaltstitel nach § 18b AufenthG bleibt gültig, da Sie die zwei Jahre Beschäftigung erfüllt haben und ALG I als gesicherter Lebensunterhalt zählt. Wichtig ist nur, dass Sie nach Ende des ALG I nicht in Bürgergeld (ALG II) rutschen, da dies Ihren Aufenthaltstitel gefährden könnte.

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