zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht
hguersoy
Aktualisiert:
Sonstige

Anfrage zur Passverlängerung

Hallo zusammen, ich bin mit meinem Mann und meinen zwei Kindern im Juni 2018 als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Unser Flüchtlingsstatus wurde vom BAMF anerkannt und wir haben Deutsch auf C1- bzw. B2-Niveau gelernt (Prüfungen absolviert). Wir haben eine Adressregistrierung in Deutschland, eine Aufenthaltserlaubnis und einen Blau-Pass. Im Juli 2022 sind wir wegen der Arbeit, die mein Mann gefunden hat, in die USA gezogen und leben seitdem als Familie dort. Meine beiden Kinder gehen hier zur Schule. Wir waren im Sommer 2023 in Deutschland, das heißt, wir sind nach Deutschland ein- und ausgereist.

Ich habe zwei Fragen an Sie, die ich hoffe, dass Sie mir beantworten können:

  • Wir möchten unsere Reisepässe verlängern, die im Sommer 2024 ablaufen. Müssen unsere Kinder während dieses Antrags an einer Schule in Deutschland angemeldet sein?
  • Können wir während des Passerneuerungsprozesses unsere abgelaufenen Pässe zusammen mit unseren neuen Pässen behalten, da wir aktuelle und gültige US-Visa (Arbeitsvisum und abhängige Visa) haben?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie so schnell wie möglich antworten könnten.

6 Kommentare

Antworten (6)

Profile Picture
Daniela_Community Managerin
Hallo @hguersoy danke für deine Frage. Wenn ich es richtig verstehe möchtet ihr eure Blauen Pässe, die sogenannten "Reisepässe für Flüchtlinge" verlängern, richtig? Für die Verlängerung des "Reisepasses für Flüchtlinge/ Blauer Pass" ist es wichtig, dass die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland noch gültig ist. Schulpflicht in Deutschland gilt nur dann, wenn die Kinder hier gemeldet sind. Ich gehe davon aus, dass die Kinder weiter in den USA zur Schule gehen? Ein Schulbesuch in Deutschland ist keine Voraussetzung für die Verlängerung eines Reisepasses. . Im Normalfall sollte es ebenso möglich sein, beide Pässe (neu und abgelaufen) zu behalten, wenn euer gültiges Visum für die USA eingetragen ist. . Es ist immer hilfreich die Fragen direkt an die zuständigen Behörden zu wenden oder eine lokale Beratungsstelle um eine Einschätzung zu bitten (z.B. die Migrationsberatung für Erwachsene). Melde dich gerne bei weiteren Fragen. Viele Grüße Daniela
hguersoy
Zunächst einmal schreibe ich zu spät und bitte Sie in dieser Angelegenheit um Verzeihung. Vielen Dank für Ihre Antwort.
hguersoy
Guten Tag Daniela, ich möchte gerne auf meine vorherigen Fragen folgen. Vor zwei Jahren, als ich im Kreis Unna lebte, nutzte ich ein Online-Terminsystem für die Passverlängerung, mit dem ich problemlos einen Termin vereinbaren und das Verfahren abschließen konnte. Nach meinem Umzug nach Gelsenkirchen im letzten Jahr musste ich mich zunächst über Kontaktformulare bewerben, eine Vorabklärung durchlaufen und erhielt dann einen Termin. Zusätzlich benötigen sie einen Antrag, der eine Rücksprache mit Ihnen erfordert. Die Gelsenkirchener Ausländerbehörde verweigert jedoch die Vereinbarung eines Termins für die Reisepassverlängerung mehr als zwei Monate vor dem Ablaufdatum. Bei meinen Recherchen auf Ihrer Forumsseite und im Internet habe ich gelesen, dass ein Termin drei Monate im Voraus vereinbart werden kann (die Praxis der Unnaer Ausländerbehörde ist dieselbe). Meine Frage lautet: Wenn es mein gesetzliches Recht ist, drei Monate vor Ablauf meiner Sitzung einen Termin zu beantragen, würde ich dies gerne tun. Welchen Schritt sollte ich diesbezüglich unternehmen, da meine Reiseplanung davon abhängt.
Profile Picture
Daniela_Community Managerin
Hallo @hguersoy schön von dir zu hören! . Ich verstehe, dass du dir eine frühzeitige Terminbuchung wünscht, da es für dich wichtig ist, dass die Reisepässe pünktlich ausgestellt werden. Leider handhabt das jede Ausländerbehörde etwas anders. Ich gehe stark davon aus, dass du bei einer Anfrage im Zeitraum 2 Monate vor Ablaufdatum auf alle Fälle einen Termin erhältst. Wenn du nun aber sagst, du möchtest sehr gerne früher den Termin erhalten würde ich dir empfehlen, dich an eine Migrationsberatungsstelle zu wenden und um Unterstützung bei der Terminvereinbarung zu bitten. Oft haben Berater:innen Kontakt zur Ausländerbehörde und können dein Anliegen dort vorbringen. . Hier findest du die Kontakte von Berater:innen der Caritas oder AWO: https://www.awo-gelsenkirchen.de/beratung-und-hilfe/fachdienst-migratio… https://www.caritas-gelsenkirchen.de/wir-helfen/hilfe-bei-migration-und… . Viele Grüße Daniela
hguersoy

Ich habe heute einen Antrag auf Verlängerung des Reisepasses und der Aufenthaltserlaubnis gestellt. Der Beamte hat nur meinen Reisepassantrag genehmigt und den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt. Hier ist seine Begründung: "Sie haben Deutschland für 2 Jahre verlassen. Aufgrund des Genfer Abkommens geht nach 2 Jahren die Zuständigkeit für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis an die USA über." Er zeigte mir eine Art Gerichtsentscheidung dazu.

Ich behaupte, dass ich trotz meines Auslandsaufenthalts auch einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis stellen kann, da ich einen gültigen Pass habe. Könnten Sie mir dabei helfen, meine Argumentation zu unterstützen? Ich habe bereits begonnen, einen Anwalt zu suchen und werde den Berater kontaktieren, den Sie mir zuvor empfohlen haben.

Profile Picture
Daniela_Community Managerin

Hallo @hguersoy  

im Normalfall bleiben Aufenthaltstitel bei einem Auslandsaufenthalt bis zu 6 Monaten gültig. Danach kann der Aufenthaltstitel widerrufen werden.

Konkret steht im Gesetz noch folgendes:
 Im Falle der Ausreise eines Asylberechtigten oder eines Ausländers, dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unanfechtbar die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, erlischt der Aufenthaltstitel nicht, solange er im Besitz eines gültigen, von einer deutschen Behörde ausgestellten Reiseausweises für Flüchtlinge ist. Der Ausländer hat auf Grund seiner Anerkennung als Asylberechtigter oder der unanfechtbaren Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keinen Anspruch auf erneute Erteilung eines Aufenthaltstitels, wenn er das Bundesgebiet verlassen hat und die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge auf einen anderen Staat übergegangen ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__51.html

Wenn ich es richtig verstehe, habt ihr euch in den USA niedergelassen, da ihr dort zur Arbeit und die Kinder zur Schule gehen.

Am besten ihr kontaktiert bei Rückfragen noch einmal eine:n Rechtsanwalt:in.

Viele Grüße
Daniela

Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo