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Alli

Anrechnung der Aufenthaltsgestattung auf die unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Ich habe seit zwei Jahren eine Aufenthaltsgestattung und habe noch keine Antwort auf meinen Asylantrag erhalten. Wird diese Zeit von zwei Jahren auf die erforderliche Zeit für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis angerechnet, wenn ich eine positive Entscheidung vom BAMF erhalte?


 

1 Kommentare

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Barbara__Community_Manager

Hallo @Alli , wenn du nach Deutschland geflohen bist und eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bekommen hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen nach mindestens 5 und in besonderen Fällen nach 3 Jahren zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Dauer des Asylverfahrens wird dabei angerechnet. Details findest du hier: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich gerne an uns wenden. Viele Grüße Barbara

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