Anrechnung der Aufenthaltsgestattung auf die unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Ich habe seit zwei Jahren eine Aufenthaltsgestattung und habe noch keine Antwort auf meinen Asylantrag erhalten. Wird diese Zeit von zwei Jahren auf die erforderliche Zeit für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis angerechnet, wenn ich eine positive Entscheidung vom BAMF erhalte?
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