Antrag für rechtliche Beratung
Hallo zusammen,
ich unterstütze eine Bekannte bei ihrem Asylantrag.
Sie wollte sich von einer Anwältin beraten lassen, um auf eine ggf Ablehnung vorbereitet zu sein und eigene Ängste abzubauen.
Sie hat beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf einen Beratungshilfeschein gestellt, der nun abgelehnt wurde. Ich hatte gelesen, eine Beratung stünde jedem zu. Mit dem Beratungsschein koste die Beratung nur 15 €.
Können Sie mir sagen, ob das immer zutrifft oder individuell vom Amtsgericht entschieden werden kann? Hat sie ein Anrecht auf eine Beratungshilfeschein, wenn ja, was können wir tun? Oder warten wir den tatsächlichen Bescheid ab und stellen ggf. den Beratungshilfeschein erneut? Aber dann bräuchte sie ja vielleicht auch eine Prozesskostenhilfe.
Können Sie uns etwas dazu sagen? Ich bin über die Absage irritiert, weil ich es anders gelesen hatte.
Vielen Dank,
Kroesamaja
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