zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht
AzarAbed86
Aktualisiert:
Arbeitsrecht

Arbeit in Ausland

Laut (handbook Germany)kann ich mit einem blauen Pass in anderen Ländern leben, bis mein Pass abläuft.

 

  Meine Frage ist, ob ich die Erlaubnis habe, in einem anderen Land zu arb)eiten oder nicht.

 

  Die zweite Frage lautet: Werden mir diese Leistungen auch dann noch zustehen, wenn ich in ein anderes Land gehe, wenn das Arbeitsamt meine monatliche Zulage und die Hausmiete zahlt, oder nicht?

 

  Vielen Grüße

1 Kommentare

Antworten (1)

Profile Picture
My Nguyen_Community Managerin
Hallo @AzarAbed86 , vielen Dank für Deine Frage und entschuldige die späte Antwort. Ein blauer Pass wird anerkannten Asylbewerber:innen und Geflüchteten ausgestellt. Mit diesem Pass hat man das Recht in Deutschland zu arbeiten. Wenn Du in ein anderes Land gehen und dort arbeiten möchtest, wird in der Regel eine Arbeitserlaubnis und ein Visum aus diesem Land benötigt. Bitte beachte, dass das Jobcenter nur Leistungen zahlt, wenn man in Deutschland wohnt. Dem Jobcenter muss mitgeteilt werden, wenn man umziehen oder sogar ins Ausland reisen möchte. Wenn man eine Arbeit in Deutschland oder anderswo gefunden hat, sollte das dem Jobcenter ebenfalls so schnell wie möglich mitgeteilt werden. . Zu der ersten Frage: Die Informationen, die uns vorliegen, besagen, dass man sich nur 6 Monate lang außerhalb Deutschlands aufhalten darf. Für die EU gilt, dass man sich nur 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in einem anderen europäischen Land (Schengen-Raum) aufhalten kann und in dieser Zeit nicht arbeiten darf. Es gibt immer Ausnahmen von dieser Regel, aber man muss sich eine schriftliche Genehmigung von der örtlichen Ausländerbehörde einholen. Ich würde dringend empfehlen, Dich an die Auslandsbehörde Deiner Stadt zu wenden und dort nachzufragen. Vergewissere dich, dass Du die Antwort von der Einwanderungsbehörde auch schriftlich erhältst. Sag mir gerne Bescheid, wenn Du weitere Fragen hast.
Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo