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User-Sakura

Arbeiten ohne Zustimmung

Hallo,

ich habe aktuell ein Visum für Sprachkurs (16f). Das gilt noch bis Ende Juni.
Seit Anfang Mai habe ich einen Arbeitsvertrag im Krankenhaus. Weil ich schon einen Bachelorabschluss habe, habe ich jetzt einen Antrag bei der Ausländerbehörde eingereicht, um ein Visum für die Arbeit zu bekommen. Es musste aber das Gehalt angepasst werden, damit es noch einmal geprüft wird.
Ich arbeite seit Mai schon bei dem Arbeitgeber Vollzeit und warte noch auf die Bestätigung für das neue Visum.

Mir wurde bei einer Beratungsstelle gesagt, dass ich aktuell noch gar nicht Vollzeit arbeiten darf, weil ich keine Zustimmung habe. Ich habe auch gehört, dass ich nur 20 Stunden pro Woche arbeiten darf.

Was soll ich jetzt machen? Mein Arbeitgeber müsste doch auch wissen, dass es nicht in Ordnung war, dass ich Vollzeit arbeite oder?

Soll ich jetzt Vollzeit weiterarbeiten bis ich das neue Visum zum Arbeiten bekomme?
Welche Konsequenzen kann es für mich geben, wenn ich das mache?

Oder darf ich zumindest Teilzeit weiterarbeiten?

Ich bin wirklich verunsichert und brauche Unterstützung.Danke

 

3 Kommentare

Antworten (3)

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @User-Sakura  
schön, dass du unser Forum gefunden hast!

Ich tagge Berater:innen von Faire Integration, sie können dir bestimmt weiterhelfen:
@Faire__Integration_in_Schleswig-Holstein  
@Faire__Integration_BB  

Viele Grüße
Daniela

Antworten
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Faire__Integration_in_Schleswig-Holstein

Hallo User-Sakura,

ich kann der Information der Beratungsstelle leider nur zustimmen. Sie dürfen mit dem Aufenthaltstitel nach §16 f Aufenthaltsgesetz nur 20 Stunden pro Woche arbeiten. Das steht im Gesetz (s. Abs 3 https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16f.html) und sollte auch ausdrücklich auf Ihrem Visum stehen. Eine Beschäftigung darüber hinaus ist nur nach Zustimmung der Ausländerbehörde (und der damit verbundenen Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit) erlaubt.

Damit gehen Sie leider seit Anfang Mai unerlaubt einer Beschäftigung über dem zugelassenen Maß nach. Natürlich war der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet dies zu kontrollieren und trägt daher auch eine Verantwortung. Das befreit Sie leider selbst jedoch nicht von der Ihrer Verantwortung, sich an die Bestimmungen Ihres Aufenthaltstitels zu halten.

Ich würde Ihnen raten Ihre Arbeitszeit sofort auf 20 Stunden zu reduzieren und auf eine Zustimmung der Ausländerbehörde bzw. die Erteilung des neuen Aufenthaltstitels, der Ihnen die Beschäftigung erlaubt, warten.

Wie der Zoll (das ist die hierfür zuständige Behörde) Ihre bisherige Vollzeittätigkeit wertet und welche Konsequenzen auf Sie und Ihren Arbeitgeber zukommen, kann ich Ihnen hier nicht mit Sicherheit sagen. Auf der Webseite des Zolls können Sie nachlesen, welche Bußgelder verhängt werden können. (s. dazu: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Aufenthaltstitel/Folgen-bei-Nichtbeachtung/folgen-bei-nichtbeachtung_node.html) Konkretere Informationen kann Ihnen nur der Zoll geben.

Sollten Sie mehr Unterstützung benötigen (z.B. wenn Sie eine Anhörung vom Zoll bekommen), rate ich Ihnen dazu, sich an die Faire Integration Beratungsstelle in Ihrem Bundesland zu wenden und dort einen Beratungstermin zu vereinbaren. (https://www.faire-integration.de/de/topic/11.beratungsstellen.html)

 

Viele Grüße

Noha

Faire Integration in Schleswig-Holstein

Antworten
User-Sakura

Vielen Dank Noha, ich versuche so schnell wie möglich mit meinem Arbeitgeber zu spechen.

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