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Argeitnehmer

Arbeitgeberwechsel

Sehr geehrte Damen und Herren,


ich habe am 23.06.2025 meinen Arbeitsvertrag gekündigt. Ab dem 01.08.2025 werde ich für den anderen Arbeitgeber arbeiten. 

Ich habe die Blau Karte (29.02.2024-2028)

Muss ich mich für den Arbeitgeberwechsel bei einer Behörde oder Agentur für Arbeit melden?Wenn Ja, bei welcher Behörde und wie muss ich das machen?


Im Voraus danke für Ihre Antworte. 

Mit freundlichen Grüßen 

5 Kommentare

Antworten (5)

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Barbara__Community_Manager

Hallo @Argeitnehmer , vielen Dank für deine Frage und schön, dass du wieder im Forum dabei bist. Du solltest deinen Arbeitgeberwechsel auf jeden Fall bei der Ausländerbehörde melden.
Wenn du mir deine Postleitzahl mitteilst, kann ich gerne für dich herausfinden, welche Ausländerbehörde bei dir zuständig ist und welche Informationen sie zum weiteren Vorgehen bereitstellen. Beste Grüße Barbara 

Antworten
Argeitnehmer

Hallo @Barbara__Community_Manager  

Danke für Ihre Antwort. 
Meine Postleitzahl ist 60327. muss ich ein Formular ausfüllen oder ausfüllen lassen?


Danke für die Antwort 

Mit freundlichen Grüßen 

Antworten
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Barbara__Community_Manager

Hallo @Argeitnehmer , bitte stelle den Antrag über die Website der Ausländerbehörde in Frankfurt. Hier findest du Details: 
https://frankfurt.de/auslaenderangelegenheiten/ich-moechte-einen-antrag-stellen/arbeitnehmer/arbeitgeberwechsel-bei-inhabern-einer-bk
Falls du weitere Fragen hast, lass es uns wissen. Einen schönen Wochenendstart. Liebe Grüße, Barbara

Antworten
Argeitnehmer

Hallo @Barbara__Community_Manager  

danke für die Antwort. 

Ich gebe Bescheid dem neuen Arbeitgeber, dass er dieses Formular ausgefüllt. 

Ihnen auch einen schönen Wochenendstart. 

Mit freundlichen Grüßen 

Antworten
Argeitnehmer

Hallo @Barbara__Community_Manager  


ich habe einen alten Antrag für den Arbeitgeberwechsel gefunden. 

Ich teile die Antwort hier. Muss ich mich trotzdem melden. 
“Sehr geehrter X y,

 

vielen Dank für die Übersendung Ihrer neuen Arbeitgeberunterlagen.

 

Ihnen ist bereits eine Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitgeberbindung ( Beschäftigung erlaubt ) erteilt worden.  Somit ist unsererseits nichts zu veranlassen. 

Mit der neuen Tätigkeit bei der Firma Energie GmbH erfüllen Sie weiterhin die Voraussetzungen der Blauen Karte.”


viele Grüße 
 

 

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