Arbeitserlaubnis gemäß §24
Frage aus unserer Community:
Guten Tag. Meine Frau und ich kamen im März 2023 aus der Ukraine an. Bei der Ausländerbehörde Neuruppin wurde uns die Registrierung verweigert. Sie sagten, wir müssten uns in Eisenhutenstadt anmelden, also taten wir es. Wir haben eine Wohnunganmeldung bei Freunden im Landkreis Ostpringnitz-Ruppin (Neuruppin) und ein Einladungsschreiben zur Arbeit mit einem Gehalt von 13,4 Euro/Stunde und 40 Stunden pro Woche. In der Ausländerbehörde Neuruppin wird uns die Registrierung verweigert und wir wissen nicht, an wen wir uns als nächstes wenden sollen. Seit unserer Ankunft sind drei Monate vergangen und wir bekommen weder eine Arbeitserlaubnis noch Hilfe. Wir sind junge Familie, die arbeiten können, wir brauchen keine Zahlungen oder Unterstützung, wir wollen einfach nur arbeiten und uns selbst ernähren.
Möchte ich auch ergänzen, dass in der Ausländerbehörde uns nur mundliche Antworten ergeben, ohne einige Unterlagen zu geben.
Wo benötigen wir anzusprechen, um #24 zu bekommen?
Ich wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe!
Einen schönen Tag!
Antworten (11)
Hallo @Gorischok ,
danke für deine Frage.
Mir ist noch unklar, wo deine Frau und du aktuell registriert seid. Wenn eure Registrierung in Eisenhüttenstadt war, ist auch die dortige Ausländerbehörde für einen Antrag auf den vorläufigen Aufenthalt nach §24 AufenthG zuständig. Eine andere Ausländerbehörde, wie zum Beispiel in Neuruppin, wird erst zuständig, wenn ihr dort offiziell gemeldet seid. Habt ihr bereits einen Aufenthalt nach §24 beantragt und wenn ja, wo? Wurden eure Fingerabdrücke bei einem Termin genommen?
Die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als Plastikkarte kann einige Zeit dauern, jedoch bekommt ihr nach Antragstellung eine sogenannte „Fiktionsbescheinigung“ (grünes Papier). Mit dieser Fiktionsbescheinigung ist auch die Erwerbstätigkeit erlaubt. Das heißt, dass ihr mit diesem Dokument arbeiten dürft. Gerne kann @Faire__Integration_BB von Faire Integration euer Arbeitsangebot prüfen, er ist auch hier im Forum und kann bei Fragen zu Arbeitsrecht antworten.
Ich freue mich, wenn ihr mir antwortet, ob und wo ihr bereits einen Aufenthalt nach §24 beantragt habt. Dann kann ich gerne nach weiteren Beratungsstellen in eurer Umgebung suchen, damit ihr schnell Unterstützung erhaltet.
Viele Grüße
Daniela
Hallo @Gorischok
danke noch einmal für die ganzen Rückmeldungen zu meinen Fragen.
Wenn ich die Situation richtig verstehe, ist Folgendes bereits passiert:
1. Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung (u.a. Fingerabdrücke) in Eisenhüttenstadt, dort habt ihr einen Ankunftsnachweis erhalten
2. Anmeldung der Wohnung in Neuruppin
3. Kontaktversuche mit der Ausländerbehörde Neuruppin, die jedoch bisher noch wenig erfolgreich waren.
Folgende Schritte müssen als nächstes folgen:
4. Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde Neuruppin für dich und deine Frau
5. Beantragung des vorläufiges Schutzes nach §24 in der Ausländerbehörde Neuruppin
6. Ausstellung einer vorläufigen Fiktionsbescheinigung
7. Danach kann dann auch die Arbeitsstelle nach Vertragsvereinbarung angetreten werden, da bereits in der Fiktionsbescheinigung die Erwerbstätigkeit gestattet ist.
Ich hatte mit mehreren Beratungsstellen in Neuruppin Kontakt. Grundsätzlich ist für euch die Migrationsberatung für Erwachsene zuständig. Folgende Informationen habe ich erhalten:
- Bitte vereinbare für dich und deine Frau einen Termin in der Ausländerbehörde Neuruppin unter der E-Mail, die ich dir per Privatnachricht sende. Dieser Termin kann ein wenig dauern, da die Behörde aktuell laut Beratungsstelle sehr überlastet ist. Falls du bei der Terminvereinbarung Unterstützung brauchst, melde dich bitte bei mir.
- Wenn ihr diesen Termin habt, bringt ihr den Ankunftsnachweis und sonstige Dokumente (Meldebescheinigung, Arbeitsangebot) mit und beantragt den Aufenthalt nach §24 AufenthG mit dem Hinweis, dass ihr von der Behörde in Eisenhüttenstadt nach Neuruppin verwiesen wurdet.
Sollte es hierbei Probleme geben, kann ich euch dabei unterstützen, eine Beratungsstelle zu finden, die weiterhilft. Ich hoffe sehr, dass mit einer festen Terminvereinbarung die Beantragung der Aufenthaltstitel möglich ist. Ihr könnt gerne bei weiteren Fragen zurück zum Forum kommen. Gerne unterstütze ich euch dabei!
Viele Grüße
Daniela
Hi @Gorischok ,
ich wollte mich bei dir erkundigen.
Konntest du und deine Frau §24 im Landkreis Ostprignitz-Ruppin beantragen?
Ich hoffe dass es geklappt hat und falls du noch Fragen hast, melde dich gerne.
Viele Grüße
Seoyoung