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Ali12

Arbeitsvertrag kündigen

 Rechtsberatung / Empfehlung für einen guten Rechtsanwalt benötigt 🇩🇪
Liebe Freunde und Community,
ich wende mich an euch, um euch um Rat oder Empfehlungen zu einer schwierigen Situation zu bitten, in der ich mich mit meinem Arbeitgeber befinde.
Nachdem ich über 3,5 Jahre bei meinem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt war, wurde mein Arbeitsvertrag aus gesundheitlichen Gründen gekündigt. Mein Arzt hat bestätigt, dass ich aufgrund einer chronischen Erkrankung derzeit nicht für die Arbeit im Außendienst geeignet bin. In dem ärztlichen Attest steht jedoch auch, dass mein Zustand nach 6 Monaten erneut überprüft wird, was bedeutet, dass diese Einschränkung nicht dauerhaft ist.

Trotzdem hat mir mein Arbeitgeber keine andere Stelle angeboten, obwohl ich um eine Stelle im Büro gebeten habe und mehrere interne Stellenanzeigen auf dem Unternehmensportal gesehen habe. Leider scheint es so, als würden Ausländer für Stellen im Büro nicht in Betracht gezogen – eine Situation, die ich als unfair und diskriminierend empfinde.
Stattdessen haben sie mir eine einmonatige Kündigungsfrist mit Wirkung zum 31.10.2025 gegeben. Gemäß § 622 BGB hätte ich jedoch eine längere Kündigungsfrist erhalten müssen, da ich über 3 Jahre gearbeitet habe und die deutsche Staatsangehörigkeit besitze.
Ich frage mich, ob es eine rechtliche Grundlage für eine Entschädigung oder Anfechtung dieser Kündigung gibt, insbesondere wenn ich einen guten Rechtsanwalt konsultiere.
👉 Wenn jemand Erfahrung mit ähnlichen Fällen hat oder einen guten Anwalt (Arbeitsrecht) empfehlen kann, der sich mit Arbeitsrecht in Deutschland auskennt, wäre ich für Ihre Unterstützung sehr dankbar.
Vielen Dank fürs Lesen und für Ihre Hilfe! 🙏

3 Kommentare

Antworten (3)

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Dilay_volunteer

Hallo @Ali12 ,

ich bedauere sehr, dass du eine Kündigung erhalten hast. Was du jetzt auf jeden Fall tun musst, ist die Frist deiner Kündigung im Auge zu behalten. Wenn du eine Kündigungsschutzklage einreichen möchtest, muss diese innerhalb von 3 Wochen nach erhalt deiner Kündigung (steht meistens auf dem Brief) eingereicht werden. In deinem Fall ist es sinnvoll so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. 

Ich wünsche dir viel Kraft und alles Gute für die kommende Zeit.

Dilay

 

 

 

 

 

Antworten
Daniela_Community_Managerin

Hallo @Ali12  
ich verlinke noch Berater:innen von @Faire__Integration_in_Schleswig-Holstein  
Vielleicht haben sie noch weitere Hinweise!

Viele Grüße
Daniela

Antworten
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Faire__Integration_in_Schleswig-Holstein

Hallo @Ali12 ,

gerne möchten wir Ihnen hierzu noch ein paar Informationen geben:

1) Grunsätzlich benötigt man vor dem Arbeitsgericht keinen Anwalt. Sie können immer zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts gehen, um Unterstützung bei der Einreichung einer Klage zu erhalten. Nur die Rechtsantragsstellen können keine Beratung anbieten. Daher könnte es sinnvoll sein, sich an eine / einen Rechtsanwältin / Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. In arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren werden die Anwaltsgebühren selbst getragen. Das heißt, auch wenn Sie gewinnen sollten, müssen Sie Ihren Rechtsbeistand selbst bezahlen. 

2) Wenn für Sie die Kündigungsfristen nach § 622 BGB gelten, dann dürfte der Arbeitgeber Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen (siehe hierzu § 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB), da Sie über 3 Jahre unter 5 Jahren bei dem Arbeitegeber gearbeitet haben. Laut Ihren Schilderungen hat der Arbeitgeber dies eingehalten. 

3) Natürlich benötigt Ihr Arbeitgeber aber einen Kündigungsgrund, wenn er mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer hat. Dann findet nämlich das Kündigungsschutzgesetz Anwendung.
Wenn man gekündigt wird, da man die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen kann, nennt man das eine personenbedingte Kündigung.
Bei einer personenbedingten Kündigung muss der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage sein, die derzeitige Stelle auszuführen und der Arbeitgeber muss eine Prognose vorliegen haben, dass der Arbeitnehmer langfristig auch nicht mehr diese Arbeit machen kann. Ob das ärztliche Gutachten für diese Prognose ausreicht, müsste geprüft werden.

Der Arbeitgeber muss aber schauen, ob eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz möglich ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass dies aber möglich gewesen wäre, dann wäre es sinnvoll sich gegen die Kündigung zu wehren (Kündigungsschutzklage). Hierfür haben Sie aber nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Wenn Sie zum 31.10.2025 gekündigt worden sind, dann ist diese Frist bereits abgelaufen.

Viele Grüße aus Kiel
Nora
(Faire Integration in Schleswig-Holstein)

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