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Demonslayer

Aufenhalsgestattung zeit wird angerechnet oder nicht

Ich habe 2018 Asyl beantragt, mein Antrag wurde abgelehnt. Daraufhin legte ich Berufung ein, die 2023 erfolgreich war. Mir wurde eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 25 Abs. 3 erteilt. Anschließend beantragte ich eine Niederlassungserlaubnis, die ich Anfang 2025 erhielt. Diesen Sommer habe ich die Einbürgerung beantragt. Wird die Zeit im Aufenthaltserlass während des Asylverfahrens angerechnet? oder nicht Ausländerbehörde hat die Zeiten für Niederlassungserlaubnis mitgerechnet

3 Kommentare

Antworten (3)

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Sarab.MBE

Hallo,

für die Einbürgerung zählt offiziell erst die Zeit nach Erteilung des Aufenthaltstitels, aber soweit ich weiß, berücksichtigt die Ausländerbehörde diese Zeit manchmal teilweise.

VG 

Sarab 

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Demonslayer

Ausländerbehörde hat schon den Zeit anerkannt und   mitgerechnet von Niederlassungserlaubnis, aber bei Einbürgerung. Wir müssen bei Regierungspräsidium beantragen, hier in Hessen und ich fürchte, dass die sagen wir Anerkennen diese Zeiten nicht. Können Sie das für mich besser erklären?

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Sarab.MBE

Hallo,

nach meiner Erfahrung im Saarland wird bei der Einbürgerung die Zeit vor Erteilung des Aufenthaltstitels nicht angerechnet.
Bei der Niederlassungserlaubnis wird sie teilweise, aber nicht vollständig berücksichtigt.
Ob es in Hessen Sonderregelungen gib leider habe ich keine Erfahrung.

VG 

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