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melodyofdesert
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Aufenthaltserlaubnis 18b nach Kündigung

Guten Tag , 

Ich arbeite gerade in Ulm als Therapeutin und ich habe vor, in Berlin zu arbeiten .

mit meinem jetzigen arbeite habe ich Aufenthaltserlaubnis bis 2027 . Und ich habe noch nicht Arbeit gefunden . 
Ich wundere mich .

-Nach Kündigung meiner jetzigen Job , wie lange gilt meine Aufenthalt Erlaubnis

-? Da kann ich inzwischen eine neue Arbeit finden ?

-Und muss ich dann meine Aufenthaltserlaubnis Titel erneut bekommen ? -Bis wann wäre es mit unbefristete Vertrag ? 

Ich freue mich auf ihre Antwort ,

liebe Grüße 

M. Kara 

1 Comments

Reply (1)

Daniela_Community_Managerin

Hallo @melodyofdesert  
danke für deine Fragen 

Wenn ich deine Situation richtig verstehe, bist du aktuell noch als Therapeutin in Ulm beschäftigt, richtig?

Oder hast du bereits gekündigt?

Hier schon ein paar Informationen:

  • Dein Aufenthaltstitel wurde aufgrund von deiner Arbeit erteilt. Das bedeutet, dass der Aufenthaltstitel, sobald du keine Arbeit mehr hast, nicht mehr gültig ist. 
  • Während der Suche nach einem neuen Job kannst du den "Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche" beantragen. 
  • Wenn du überlegst, währenddessen noch umzuziehen, wechselt auch deine Ausländerbehörde. Das kann erfahrungsgemäß zu Wartezeiten führen.
  • Du würdest, sobald du ein neues Jobangebot hast, den Aufenthaltstitel erneut bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.


Hier findest du noch eine ähnliche Frage einer anderen Person: https://together-in-germany.de/de/thread/aufenhaltserlaubnis-nach-kuend…

Ich freue mich auf deine Rückmeldung.


Viele Grüße
Daniela

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