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olia

Aufenthaltserlaubnis bei Rückkehr in die Ukraine

Hallo zusammen, 

eine junge Ukrainerin hat seit Kriegsbeginn in Deutschland gelebt und eine Aufenthaltserlaubnis gemäß §24 gehabt. Im Juni 24 ist sie wegen ihres Freundes zurück in die Ukraine gegangen. Der Freund konnte die Ukraine jetzt verlassen und hat eine Aufenthaltserlaubnis in Polen bekommen. Seine Freundin möchte jetzt auch nach Polen gehen und dort mit ihm leben. Sie hat ja weiterhin die deutsche Aufenthaltserlaubnis. (Zumindest das Dokument), das gültig ist bis 2/25 und ja automatisch als verlängert gilt bis 2/26. Kann mir jemand sagen ob es für eine Aufenthaltserlaubnis in Polen Probleme geben wird? Was kann sie tun, damit sie (irgendwie) in Polen wohnen und arbeiten darf? Gibt es vielleicht sogar eine Möglichkeit, die deutsche Aufenthaltserlaubnis zu behalten? (Jobcenter und Wohnsitz sind seit 6/24 abgemeldet...)

Ich würde mich freuen, wenn wir mit euren Tipps Fehler vermeiden könnten. 

Nette Grüße 

OliA

 

3 Comments

Reply (3)

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Daniela_Community_Managerin
Updated:

Hallo @olia  
danke für deine Frage im Forum!

Als Projekt sind wir vor allem in Deutschland tätig und können dadurch keine genauen Infos geben, ob die Person eine Aufenthaltserlaubnis in Polen erhalten kann.

Im Normalfall verlieren Aufenthaltstitel für Deutschland nach einer Abwesenheit von 6 Monaten die Gültigkeit. Zusätzlich kann nur in einem EU-Land vorübergehender Schutz nach §24 AufenthG beantragt werden. Bei Beantragung von §24 in einem anderen EU-Land, verliert man den Aufenthaltstitel im vorherigen EU-Land.
Hier findet ihr mehr Infos:
https://handbookgermany.de/de/ukraine-residence#faq_3835

Beratung von Wohlfahrtsverbänden (wie z.B. der Caritas) gibt es auch in Polen. 

Ich wünsche deiner Freundin alles Gute!

Viele Grüße
Daniela

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olia

Ganz vielen Dank für die Info, Daniela.

Das Mädchen ist nicht meine Freundin, - sie hat nur im Haus meiner Mutter mit ihrer Mutter und kleinen Schwester gewohnt. Wir haben guten Kontakt und ich helfe ihr jetzt, eine Perspektive außerhalb der Ukraine mit ihrem Freund zu finden. Die beiden möchten gerne in Warschau leben und arbeiten. Das ist glaube ich auch ne gute Idee, weil der Freund jetzt bereits in Polen registriert ist. Wenn ich es richtig interpretiere, ist nach Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ja ein neues registrieren in einem anderen EU Mitgliedsstaat möglich, oder? Was ich noch nicht versehe ist, dass ja die Ausländerbehörde in ihrem Wohnort in Deutschland noch gar nicht weiss, dass sie seit Juni zurück in die Ukraine gegangen ist. Sie hat nach wie vor die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland als Dokument. Gültig wie bei allen bis nächsten Monat. Diese Gültigkeit verlängert sich ja wieder wie letztes Jahr um ein weiteres Jahr. Muss sich Maria also in der deutschen Ausländerbehörde erst abmelden? (Zumindest vor einem Jahr war es fast unmöglich, dort einen Termin zu bekommen und es war auch noch gar nicht klar dass sie so lange weg bleiben wird. Sie hat sich im Mai lediglich aus der Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter und bei der Krankenkasse abgemeldet. Wie kann denn z.b für einen Grenzübertritt festgestellt werden, dass die Aufenthaltserlaubnis ungültig ist? 

Ich denke du merkst dass ich noch nicht alles verstehe,- in Polen fragen und versuchen ist ein guter Tip, aber vielleicht muss ja erst noch etwas live in Deutschland geklärt werden... aber ich kann ihrem Freund schon mal raten, dass er eine Beratungsstelle in Polen suchen sollte.

Ganz vielen Dank und nette Grüße 

Oli

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @olia  
danke für die genauere Erklärung.

Vielleicht wäre es sogar hilfreich, wenn du dich bei einer Beratungsstelle in der Nähe meldest. Zum Beispiel bei einer Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) oder dem Jugendmigrationsdienst (JMD).
Die Mitarbeiter:innen könnten wissen, wie die Ausländerbehörde vor Ort alles handhabt.

Aufenthaltstitel erlöschen im Normalfall bei 6-monatiger Abwesenheit aus Deutschland.

Ich habe noch eine weitere Informationsseite gefunden, die die Situation sehr gut erklärt. Ich hoffe die Infos helfen euch weiter:
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/einreise-aufenthalt-und-rueckkehr/rueckkehr-ukraine

Viele Grüße
Daniela

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