Zurück zur Übersicht
Aufenthaltserlaubnis für Ukrainerin, die am 24.2.22 in Polen lebte
Hallo,
Eine ukrainische Freundin lebte am 24.2.22 in Polen und hatte dort auch eine Arbeitserlaubnis. Im August ist die Arbeitserlaubnis abgelaufen und sie ist mit ihrer 8-jährigen Tochter in die Ukraine zurück gekehrt. Das war keine gute Idee, weshalb sie jetzt nach Deutschland bzw Berlin geflüchtet ist. Hier wird sie aber nicht nach Paragraf 24 AufenthaltsG aufgenommen, weil sie ja um den 24.2.22 nicht in der Ukraine war. Welche Möglichkeiten hat sie, um in Berlin eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen? Sie kann erstmal bei uns leben.
Danke !!
2 Kommentare
Antworten (2)
Hi @tschipo ,
konnte die Freundin von dir und ihre Tochter eine Möglichkeit finden, in Deutschland zu bleiben? Konnten sie sich eine Beratung holen?
Sag uns gerne Bescheid, wenn es da noch Unterstützungsbedarf gibt.
Viele Grüße
Seoyoung