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Aufenthaltserlaubnis nach §19d Aufenthaltsgesetz
Hallo zusammen ich hab folgende Fragen:
1.Wenn man eine Aufenthaltserlaubnis nach §19d bekommen hat wird nach Zwei Jahren auch die Aufenthaltserlaubnis abhängig vom Arbeitsvertrag verlängert z.b. wenn ich einen Arbeitsvertrag für Zwei Jahren hat dann kriege eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre ? 2.Darf man grundsätzlich mit Fixtionsbescheinigung ausreisen?, während der Aufenthaltserlaubnis bereits abgelaufen ist.
Vielen Dank im voraus
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