Aufenthaltsgesetz § 25a absatz2
Sehr geehrter Damen und Herren,
ich habe eine Frage über aufthg 25a
absatz 2, mein Bruder hat aufenthaltstitel nach 25a absatz 1 und meine Eltern haben als Eltern gut integrierte jugendliche Aufenthaltstitel nach parageraph 25 a absatz 2 erhalten, wenn mein Bruder
Niederlassungserlaubnis beantragt und das erteilt wird ,können meine Eltern nach ablauf aktuelle
Aufenthaltstitel 25a absatz2 )dasselbe
Aufenthaltserlaubnis verlängern? Oder müssen meine Eltern Aufenthaltsgesetz ändern?
Vielen Dank
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