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Aufenthaltsgesetz § 25a absatz2
Sehr geehrter Damen und Herren,
ich habe eine Frage über aufthg 25a
absatz 2, mein Bruder hat aufenthaltstitel nach 25a absatz 1 und meine Eltern haben als Eltern gut integrierte jugendliche Aufenthaltstitel nach parageraph 25 a absatz 2 erhalten, wenn mein Bruder
Niederlassungserlaubnis beantragt und das erteilt wird ,können meine Eltern nach ablauf aktuelle
Aufenthaltstitel 25a absatz2 )dasselbe
Aufenthaltserlaubnis verlängern? Oder müssen meine Eltern Aufenthaltsgesetz ändern?
Vielen Dank
4 Kommentare
Antworten (4)
Hallo @Aria
könntest du mir noch zwei Informationen zur Situation geben, damit ich dir noch mehr Auskunft geben kann.
- Wie alt ist dein Bruder? Ist er bereits 18 Jahre?
- Habt ihr schon geprüft, ob die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllt sind?
Viele Grüße
Daniela