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Aufenthaltsgestattung mit Ausbildung abgeschlossen
Guten Morgen. Ich habe meine Ausbildung während meines Asylverfahrens mit einer Aufenthaltsgestattung begonnen. Mein Asylantrag wurde vor über 3 Jahren vom BAMF abgelehnt und während dieser Zeit hatte ich keinen Termin für die Berufungsverhandlung. In dieser Zeit habe ich eine Ausbildung gemacht, die ich bald abschließen werde. Ich habe bereits die schriftliche Prüfung der IHK bestanden und am Montag habe ich die mündliche Prüfung. Meine Frage ist, ob ich mit meiner abgeschlossenen Ausbildung den Wechsel von meiner aktuellen Aufenthaltsgestattung zu einer Aufenthaltserlaubnis beantragen kann, obwohl mein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist? Vielen Dank.
3 Kommentare
Antworten (3)
Hallo @abg.eduardovelasquez
vielen Dank für deine Frage. Zuerst einmal Glückwunsch zur bestandenen schriftlichen Prüfung und viel Erfolg bei der mündlichen Prüfung heute!
Es ist toll, dass du deine Ausbildung bald abgeschlossen hast. Es gibt auch Möglichkeiten, einen Aufenthalt zu erhalten. Dafür sind einige Voraussetzungen notwendig und am besten auch weitere rechtliche Unterstützung.
Ich habe noch einmal unsere Expertin gefragt, welche Möglichkeiten es jetzt für dich gibt. Sobald ich eine Antwort erhalte, melde ich mich bei dir zurück.
Kannst du mir bis dahin noch eine kurze Nachfrage beantworten: Wirst du von deinem aktuellen Arbeitgeber übernommen oder hast du bereits einen Job in Aussicht?
Viele Grüße
Daniela
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe bereits meine mündliche Prüfung abgelegt und bestanden. Somit ist meine Ausbildung offiziell abgeschlossen. Was die Firma betrifft, sie haben mir eine Stelle angeboten. Ich bleibe in derselben Firma, in der ich meine Ausbildung gemacht habe. Vielen dank.
Hallo @abg.eduardovelasquez
ich freue mich, dass du beide Prüfungen erfolgreich abgeschlossen hast! Außerdem ist es toll, dass du eine Stelle angeboten bekommen hast.
Wir haben eine Rückmeldung unserer Expertin erhalten. Insgesamt ist es zu empfehlen, dass du alle weiteren Schritte gemeinsam mit einer Beratungsstelle (Migrationsberatung, Jugendmigrationsdienst) oder einer Rechtsberatung (Anwaltskanzlei, Asylverfahrensberatung) machst.
Mit einer in Deutschland abgeschlossenen Ausbildung giltst du als Fachkraft nach §18a AufenthG. Leider kannst du während einem laufenden Asylverfahren nicht direkt in den Aufenthalt als Fachkraft wechseln, dieser Wechsel ist gesperrt. Um einen Aufenthalt als Fachkraft zu erhalten, müsste das Asylverfahren beim BAMF zurückgenommen werden. Dazu solltest du dich anwaltlich beraten lassen, denn es ist wichtig, die Chancen vom Asylverfahren abzuwägen.
Falls das nicht in Frage kommt, gibt es weitere Möglichkeiten.
1. Falls du einen Aufenthalt durch das Asylverfahren erhältst, kannst du deine Arbeit weiter fortführen.
2. Falls das Asylverfahren negativ entschieden wird gibt es immer noch andere Optionen, um langfristig einen Aufenthalt zu erhalten (z.B. §16g Abs.8, §25b oder die Beschäftigungsduldung).
Alle Aufenthaltserlaubnisse werden unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. Dabei kann auch eine Beratungsstelle unterstützen.
Gerne kann ich dich bei der Suche nach Beratungsstellen unterstützen.
Ansonsten wünsche ich dir alles Gute!
Viele Grüße
Daniela