AUFENTHALTSKARTE FÜR FAMILIENANGEHÖRIGE VON BÜRGERN DER EU
Guten Tag!
Nach der Geburt meines Kindes möchte ich meinen Aufenthaltstitel austauschen und ein neuen als AUFENTHALTSKARTE FÜR FAMILIENANGEHÖRIGE VON BÜRGERN DER EU
bekommen (mein Kind wird einen belgischen Staatsangehörigen haben). Unter anderen Unterlagen brauche ich eine Übersetzung meine russische Geburtsurkunde, und zwar steht es so
- Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation
- Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor.
Mit aktueller Situation in Russland kann ich weder Apostille noch Legalisation meiner Urkunde machen. Nur eine beglaubigte Übersetzung ist möglich.
Ich habe der Ausländerbehörde angeschrieben, wegen meiner Situation, habe aber bis jetzt keine Antwort bekommen.
Was kann ich in meiner Situation noch unternehmen, um mich abzusichern, sodass meine Unterlagen ohne Apostille und Legalisierung angenommen und bei der Ausländerbehörde akzeptiert werden können.
vielen Dank!
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