Aufenthaltsrecht für Ukrainer ohne Meldebescheinigung
Hallo, Freund von mir hat seine Ehefrau und Tochter aus der Ukraine geholt. Er ist in Deu. seit 01.2023 und wohnt in der Anschlussunterbringung in seiner Gemeinde mit Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG. Die Gemeindeverwaltung hat ihm aber gesagt, dass sie keine großere Wohnung zur Verfügung stellen können und die Ehefrau und Tochter dürfen nicht einziehen. Dementsprechend bekommen sie keine Meldebescheinigung. Laut der örtlichen Ausländerbehörde, ohne die Meldebescheinigung können sie ihr Wohnsitz nicht bestätigen und bekommen daher auch keine Aufenthaltstitel.
Die Frage ist dann, darf die Ausländerbehörde so einen Antrag (Aufenthaltserlaubnis für Ukr. gem. § 24) aus diesem Grund ablehnen und falls ja, wie bzw wo können sich die Ehefrau und Tochter melden/registrieren, ihren Aufenthalt in Deu. zu sichern? Dem Mann ist es egal, wenn er rausziehen muss. Ich habe im Internet herausgefunden, dass die Landeserstaufnahmestellen hier zuständig sind, wollte aber die Frage auch hier stellen.
Auf ne kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
MfG
Hallo @huhahahu
danke für deine Frage.Das klingt nach einer schwierigen Situation.
Ich habe noch einmal bei Berater:innen nachgefragt und warte noch auf eine Antwort.
Viele Grüße
Daniela