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Jule25

Aufenthaltstitel

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich mache mir Sorgen weil ich nicht schon die Trennung gemeldet hatte, da mir nicht bewusst war,  dass ich es melden muss. Mein Titel wurde dadurch nun nicht geändert? Kann das nun Probleme machen?

 

2 Yorumlar

Yanıtla (2)

Jule25

Kann jemand die Frage bitte beantworten?

Yanıtla
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Wael_Pass[t]genau

Wenn der Einbürgerungsantrag noch bearbeitet wird, müssen Sie die Behörde das sofort mitteilen!

Ihre Aufenthaltstitel verlieren Sie nicht automatisch wenn Sie scheiden! Nach mindestens 3 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft in Deutschland entsteht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht -> § 31 AufenthG

  • Das bedeutet:

Ihre Aufenthaltserlaubnis muss nach Ihre Scheidung zu Aufenthaltsrecht § 31 AufenthG gewechselt werden.

Wenn Sie immer noch berufstätig sind und alleine leben und keine öffentlichen Mitteln beziehen, dann ändert sich bei Ihren Fall erstmal nichts, da Sie Ihren Antrag nach der Scheidung gestellt haben, ist das kein Problem!

Yanıtla
Bir NdM projesi:
  • medienmacher
  • "Avrupa Birliği tarafından finanse edilmektedir." Logosu
  • "Federal İçişleri Bakanlığı tarafından finanse edilmektedir." Logosu
  • "Federal Hükümet Göç, Mülteciler ve Entegrasyondan Sorumlu Komisyon Üyesi ve Federal Hükümet Irkçılıkla Mücadeleden Sorumlu Komisyon Üyesi tarafından finanse edilmektedir." Logosu
Finanse eden:
  • "IRC (International Rescue Committee) tarafından finanse edilmektedir." Logosu