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zarra.
Aktualisiert:
Sonstige

Aufenthaltstitel 16f abs 1.

Hallo

ich schreibe Ihnen, um zu fragen, ob es möglich ist, mit meinem Aufenthaltstitel 16f abs 1. in mein Heimatland zu reisen

1 Kommentare

Antworten (1)

Seoyoung_Community Management Support
Aktualisiert:

Hallo @zarra. ,

grundsätzlich kannst du mit deinem Aufenthaltstitel ausreisen, solange du innerhalb von sechs Monaten wieder einreist. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann ein längerer Aufenthalt im Ausland von einer Ausländerbehörde auf Antrag erlaubt werden. Wichtig ist auch, dass du nicht ausreist, um eine schulische oder universitäre Ausbildung im Ausland aufzunehmen. In dem Fall erlischt dein Aufenthaltstitel bereits mit der Ausreise. (AufenthG §51)

Hier kannst du noch ausführlichere Infos dazu finden:

https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/erloeschen-von-aufenthalt…

 

Gesetzesbestimmungen:

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__51.html

In English (section 51):

https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_aufenthg/englisch_aufenthg…

 

Melde dich gern, wenn du noch weitere Fragen hast.

Viele Grüße

Seoyoung

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