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Azadeutscland
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Ausbildung

Ausbildung

Ich habe einen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Und ich habe meine Papiere bei der Ausländerbehörde abgegeben. Ich habe vor 9 Monaten in Deutschland Asyl beantragt und habe noch kein Gericht. Wenn ich eine Ausbildung beginne, wäre es besser, wenn ich mein Asyl entziehe? Antrag stellen oder soll ich auf das Gericht warten? Bitte informieren Sie mich und vielen Dank

1 Kommentare

Antworten (1)

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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:
Hallo @Azadeutscland danke für die Frage und herzlichen Glückwunsch zu deiner Ausbildung! Wenn du von der Ausländerbehörde die Arbeitserlaubnis bekommst, kannst du deine Ausbildung beginnen. . Leider ist ein Spurwechsel aus einem laufenden Asylverfahren in eine Aufenthaltserlaubnis wegen der Ausbildung auch mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht möglich. Auch mit einer Rücknahme des Verfahrens gibt es nicht die Möglichkeit, in einen Titel zur Ausbildung zu wechseln. (Quelle: https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Spurw… ) . Eine Ausbildung bietet dir in jedem Fall gute Perspektiven und ist eine gute Grundlage für eine Aufenthaltserlaubnis. Sollte dein Asylantrag abgelehnt werden, wende dich bitte an eine "Asylverfahrensberatung" in deiner Nähe. Die Beratung wird meist von Wohlfahrtsverbänden angeboten (z.B. Diakonie, Caritas, AWO oder ähnlich). . Bei Fragen zur Ausbildung wendest du dich am besten an den Jugendmigrationsdienst (JMD). . Ich wünsche dir alles Gute für die Ausbildung. Viele Grüße Daniela
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