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Ali1907

Ausbildung Aufenthaltsgesetz 16g

Hallo Freunde, ich beantrage eine Aufenthaltserlaubnis und habe eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltserlaubnisgesetz 16g erhalten. Ich habe eine Frau und zwei Töchter. Können sie durch mich auch von diesem Aufenthaltserlaubnisgesetz profitieren? Kann ich Informationen dazu erhalten? 

3 Kommentare

Antworten (3)

Daniela_Community_Managerin

Hallo @Ali1907  
danke für deine Frage.

Sind deine Töchter und dein Frau bereits in Deutschland oder fragst du, ob deine Familie nachziehen kann?

Ich freu mich von dir zu hören!

Viele Grüße
Daniela

Antworten
Ali1907

Auch meine Frau und meine beiden Töchter sind derzeit bei Ihnen in Deutschland.

Antworten
Daniela_Community_Managerin

Hallo @Ali1907  
die Frage ist nicht so leicht zu beantworten, da ich nicht ausreichend Informationen habe. 
Es kommt zum Beispiel darauf an, welchen Aufenthaltsstatus deine Frau und deine Töchter aktuell haben.
Wenn deine Frau und deine Töchter aktuell noch keine Aufenthaltserlaubnis haben, kann es sinnvoll sein, die Möglichkeiten mit einer Beratungsstelle zu prüfen.
Es gibt auch Aufenthaltstitel für Kinder, die schon eine Zeit in Deutschland zur Schule gehen.

Wenn du deine Ausbildung abschließt und danach als Fachkraft beschäftigt bist, kannst du auch die Niederlassungserlaubnis beantragen.

Kennt ihr Beratungstellen wie MBE oder JMD in eurer Nähe?
Es könnte hilfreich sein, dass sich eine Berater:in eure Situation mal genauer anschaut.

Ich wünsche euch alles Gute.

Viele Grüße
Daniela

Antworten
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