Ausbildungsaufenthaltserlaubnis
Hallo. Ich habe eine aufenthaltsgestattung und mein Asylklagevervahren dauert immer noch. Ich mache eine Ausbildung und B1-Zertifikat, Wohnung, Pass und Lebensunterhalt gesichert . Darf ich meinen Asylverfahren beenden und dann aufenthaltstitel bekommen? zB. Durch §16g aufenthg.
2 Kommentare
Antworten (2)
Hallo @sedo
ich möchte dir gerne ein kurzes Update geben.
Es ist nicht notwendig, dass du das Asylverfahren zurücknimmst. Wenn du eine Ausbildung während dem Asylverfahren begonnen hast und das Asylverfahren abgelehnt wird, kannst du direkt die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nach §16g erhalten oder, falls du die Voraussetzungen nicht erfüllst, bekommst du eine Ausbildungsduldung.
Ich wünsche dir weiterhin viel Erfolg bei deiner Ausbildung.
Viele Grüße
Daniela