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Aussetzung der Abschiebung
Liebe Community,
Eine junge kurdische Frau aus dem Iran, verheiratet, 2 Kinder (1 und 4 Jahre). Seit 2018 in Deutschland. Ihr Asylantrag ist rechtkräftig abgelehnt. Der Asylantrag ihres Ehemannes ist im Widerspruch und wartet auf den Gerichtstermin. Die gemeinsamen Kinder sind in Deutschland geboren.
Meine Frage: Kann die junge Mutter ohne Kinder und Ehemann abgeschoben werden?
Die Ausländerbehörde verlangt von ihr die Passbeschaffung und droht ein Bußgeld an, wenn nicht kurzfristig ein Nationalpass vorgelegt wird.
Die junge Frau hat Angst vor Abschiebung, aber auch vor dem Aufenthalt in der Botschaft.
Es kann man tun?
Gruß Franz
1 Kommentare
Hallo Franz,
Die Chancen, in Deutschland zu bleiben, sind gut, weil sie zwei kleine Kinder hat, die hier geboren wurden. Familien mit kleinen Kindern werden in Deutschland normalerweise nicht getrennt, und die Behörden müssen den Schutz der Familie berücksichtigen.
Trotzdem ist es wichtig, dass sie bei allen Schritten mit der Ausländerbehörde kooperiert.
Dazu gehört:
Sie muss versuchen, ihren Nationalpass zu besorgen.
Das ist eine gesetzliche Pflicht. Wenn es Schwierigkeiten gibt – z. B. Angst vor der Botschaft, schlechte Erfahrungen oder andere Probleme – dann ist es wichtig, dass sie das genau erklärt und, wenn möglich, Belege oder ärztliche/psychologische Bestätigungen vorlegt.
Sie sollte außerdem alle Hindernisse schriftlich melden, damit die Behörde sieht, dass sie mitarbeitet.
Außerdem wird dringend empfohlen:
Sie sollte einen Fachanwalt für Migrationsrecht kontaktieren.
Ein Anwalt kann ihre Situation rechtlich absichern und sie gegenüber der Behörde vertreten.
Wir wünschen ihr viel Erfolg