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bauingenieurrr
Aktualisiert:
Arbeitsrecht

BLUE CARD

Hallo, ich bin Bauingenieur. Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen in Deutschland unterzeichnet und bin vor einem Monat mit einem EU-Blue-Card-Visum nach Deutschland gekommen. Die Gültigkeitsdauer meines Visums beträgt 1 Jahr und ich habe noch 11 Monate Zeit. Aber als er ankam, ergriff er nicht die Initiative, da die Firma, für die ich arbeitete, im Moment keine Jobs hatte. Ich habe jetzt einen neuen Job gefunden und dieser Job verschafft mir die Qualifikation zur Blauen Karte EU. Ich weiß, dass ich für einen Jobwechsel eine Genehmigung der Ausländerbehörde einholen muss, aber kann ich meinen Job wechseln, bevor ich den auf meinem Visum aufgedruckten Job überhaupt antrete?

6 Kommentare

Antworten (6)

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Barbara Stasiak_Community Manager
Hallo @bauingenieurrr , danke für deine Frage. Bevor ich dich weiter unterstütze, kannst du mir bitte schreiben, ob du von deinem Blue-Card-Arbeitgeber eine Kündigung erhalten hast? Beste Grüße Barbara
bauingenieurrr
Ich habe keine Kündigung erhalten, da ich die Arbeit nicht angetreten habe.
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Barbara Stasiak_Community Manager
@bauingenieurrr Ich verstehe, dass du einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber unterschrieben hast und um diesen Job zu machen, bist du nach Deutschland gekommen. Ab wann solltest du bei ihm arbeiten? Der Arbeitgeber hat dir gesagt oder geschrieben, dass er keine Arbeit für dich hat, was bedeutet, dass er den Vertrag gekündigt hat, richtig? Ich freue mich auf deine Antwort.
bauingenieurrr
@Barbara Stasiak_Community Manager Ich sollte am 15.02.24 mit der Arbeit beginnen. Ja, er hat den Vertrag gekündigt. Ich habe gerade einen neuen Arbeitgeber gefunden
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Barbara Stasiak_Community Manager
@bauingenieurrr Du musst eine Aufenthaltserlaubnis Blaue Karte beantragen und zusammen mit dem Antrag die schriftliche Kündigung deines Arbeitgebers bei der Ausländerbehörde einreichen. Wenn du den Antrag schon gestellt hast, reiche schnell bei der Ausländerbehörde die neuen Unterlagen (Kündigung, neues Jobangebot) ein. Die Ausländerbehörde prüft, ob du mit deiner neuen Beschäftigung noch die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllst. Ist das nicht der Fall, kann dir ein anderer Aufenthaltstitel erteilt werden, zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten als Fachkraft: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/blaue-kart…. Ich empfehle dir, dich von Fachleuten beraten zu lassen, da jeder Fall individuell ist: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/. Wenn du Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Beratungsstelle brauchst, lass es mich wissen. Beste Grüße Barbara
Seoyoung_Community Management Support

Hi @bauingenieurrr  ,

ich wollte mich erkundigen, ob du die neue Arbeit aufnehmen konntest und weiterhin die Blaue Karte EU beibehalten konntest. Wir würden uns freuen, Updates von dir zu bekommen. Dein Erfahrungsbericht kann auch für die anderen im Forum hilfreich sein.

Viele Grüße

Seoyoung

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