Chancenkarte 20 Stunden arbeiten beschränkungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 06.03.2025 ein Chancenkarte-Visum für ein Jahr gültig erhalten und bin nach Berlin umgezogen.
Ich habe eine betriebliche Ausbildungsstelle als Erzieher gefunden. Für diese Ausbildung ist jedoch eine wöchentliche Arbeitszeit von 24 Stunden erforderlich. In meinem Visum ist jedoch angegeben, dass ich nur 20 Stunden pro Woche arbeiten darf.
Ich habe bereits versucht, eine Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Ausbildung zu beantragen. Leider ist dies nicht möglich, da die Antragstellung frühestens 8 Wochen vor Ablauf meines aktuellen Visums erfolgen darf.
Ich habe mehrmals die LEA kontaktiert, jedoch bisher keine verständliche Antwort erhalten.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, wie ich in dieser Situation vorgehen sollte, um meine Ausbildung ohne rechtliche Probleme beginnen zu können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo @A_Ali
vielen Dank für deine Frage.
Super, dass du eine Ausbildungsstelle als Erzieher gefunden hast! Wie du schon richtig schreibst, ist mit der Chancenkarte nur eine Beschäftigung von maximal 20 Stunden pro Woche erlaubt. Eine betriebliche Ausbildung zu machen, ist mit diesem Aufenthaltstitel also nicht möglich. Wenn du schon einen Ausbildungsvertrag hast und auch die weiteren Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung erfüllst, solltest du also zeitnah in diese wechseln.
In der Regel ist ein solcher Wechsel jederzeit möglich. Du schreibst allerdings, die Antragstellung wäre frühestens 8 Wochen vor Ablauf der Chancenkarte möglich. Wenn du mir sagen kannst, woher du diese Information hast, kann ich dir besser helfen und das überprüfen.
Viele Grüße
Natalie