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A_Ali

Chancenkarte 20 Stunden arbeiten beschränkungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 06.03.2025 ein Chancenkarte-Visum für ein Jahr gültig erhalten und bin nach Berlin umgezogen.

Ich habe eine betriebliche Ausbildungsstelle als Erzieher gefunden. Für diese Ausbildung ist jedoch eine wöchentliche Arbeitszeit von 24 Stunden erforderlich. In meinem Visum ist jedoch angegeben, dass ich nur 20 Stunden pro Woche arbeiten darf.

Ich habe bereits versucht, eine Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Ausbildung zu beantragen. Leider ist dies nicht möglich, da die Antragstellung frühestens 8 Wochen vor Ablauf meines aktuellen Visums erfolgen darf.

Ich habe mehrmals die LEA kontaktiert, jedoch bisher keine verständliche Antwort erhalten.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, wie ich in dieser Situation vorgehen sollte, um meine Ausbildung ohne rechtliche Probleme beginnen zu können.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

5 Kommentare

Antworten (5)

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Natalie_JMDdigital_hub

Hallo @A_Ali  

vielen Dank für deine Frage.

Super, dass du eine Ausbildungsstelle als Erzieher gefunden hast! Wie du schon richtig schreibst, ist mit der Chancenkarte nur eine Beschäftigung von maximal 20 Stunden pro Woche erlaubt. Eine betriebliche Ausbildung zu machen, ist mit diesem Aufenthaltstitel also nicht möglich. Wenn du schon einen Ausbildungsvertrag hast und auch die weiteren Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung erfüllst, solltest du also zeitnah in diese wechseln.

In der Regel ist ein solcher Wechsel jederzeit möglich. Du schreibst allerdings, die Antragstellung wäre frühestens 8 Wochen vor Ablauf der Chancenkarte möglich. Wenn du mir sagen kannst, woher du diese Information hast, kann ich dir besser helfen und das überprüfen.

Viele Grüße
Natalie

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A_Ali
Aktualisiert:

Hallo @Natalie_JMDdigital_hub  
 

zuerst möchte ich mich herzlich für Ihre schnelle Rückmeldung bedanken.

Ich habe den Wechsel über die Webseite des ServicePortals Berlin online vorgenommen.
Bitte folgen Sie diesem Pfad, um die Voraussetzungen einzusehen und zu überprüfen:
ServicePortal Berlin → Dienstleistungen → Migration und Integration → Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Aus- und Weiterbildung beantragen

In diesem Bereich ("Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Aus- und Weiterbildung beantragen") steht ausdrücklich, dass der Antrag frühestens 8 Wochen vor Ablauf des Visums gestellt werden darf.

Ich habe dennoch versucht, den Antrag zu stellen, jedoch folgende Meldung erhalten:
"Ihr Aufenthaltstitel läuft nicht innerhalb der nächsten acht Wochen ab. Sie können noch keinen Antrag stellen."

Hier können Sie den Link einsehen, um dies selbst zu überprüfen:
https://service.berlin.de/dienstleistung/329337/

Zusätzlich habe ich einen Screenshot von der Meldung während meines Versuchs, den Antrag zu stellen, hochgeladen:
https://drive.google.com/file/d/1zNbmhTuIOhZLFJ7UU5n34UW46QLfA7yi/view?usp=sharing

Mit freundlichen Grüßen
A*** Ali

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Natalie_JMDdigital_hub
Aktualisiert:

Hallo @A_Ali,

vielen Dank für deine Rückmeldung.

Das sind tatsächlich sehr widersprüchliche Informationen - denn gleichzeitig findet man im ServicePortal auch folgende Info: "Bei Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen ist jederzeit der Wechsel aus der Such-Chancenkarte in jeden anderen Aufenthaltstitel möglich." https://service.berlin.de/dienstleistung/354301/

Die Frist von 8 Wochen vor Ablauf gilt in der Regel für die Verlängerung von bestehenden Aufenthaltstiteln. Für einen Wechsel von einem Aufenthaltstitel in einen anderen ist mir eine solche Regelung nicht bekannt.

In deinem Fall würde ich versuchen, deine Sachbearbeiter*in der Ausländerbehörde oder das Welcome Center zu kontaktieren und nachzufragen. Sag unbedingt, dass du bereits einen Ausbildungsvertrag hast.

Hier findest du die Kontaktdaten des Willkommenszentrums:
https://www.berlin.de/willkommenszentrum/ueber-uns/mehrsprachige-beratu…

Ich hoffe, es kann dir dort weitergeholfen werden. Es wäre schließlich sehr schade - und sicher auch nicht Sinn und Zweck einer Chancenkarte - wenn du deine Ausbildung aus diesem Grund nicht antreten könntest.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Klärung. Melde dich gerne, sobald du eine Antwort bekommen hast oder du weitere Fragen hast.

Viele Grüße
Natalie

Antworten
A_Ali
Aktualisiert:

Hallo @Natalie_JMDdigital_hub  

Ich habe mich an Willkommenszentrum gewandet und heute habe ich diese Antwort bekommen:
 

Wenn Sie einen Berufsausbildungsvertrag haben, können Sie die Aufenthaltserlaubnis für diese Berufsausbildung nach § 16a AufenthG bei dem Landesamt für Einwanderung online beantragen.

 Beim Ausfüllen der Abfrage zum Aufenthaltstitel wählen Sie statt „ich habe ein Visum“ die Option „Ich habe kein Visum, sondern einen anderen Aufenthaltstitel“. Dann können Sie weiter kommen.

 Sie müssen aber dann zusammen mit Ihrem Chancenkarte-Visum eine schriftliche Erklärung mit hochladen, dass Sie ein Chancenkarte-Visum haben und dass Sie diesbezüglich unzutreffende Angabe machen musste, um mit dem Online-Antragsformular weiterkommen zu können.

 

Hier ist meine Frage: 

Mein Ausbildungsvertrag beginnt bereits am 25.08.2025, Zurzeit arbeite ich 20 Stunden pro Woche, so wie es mein Visum erlaubt. Im Vertrag steht jedoch, dass ich 24 Stunden arbeite. Soll ich mit diesem Vertrag die Aufenthaltserlaubnis beantragen, oder sollte die Firma mir einen neuen Vertrag mit 20 Stunden ausstellen?

Aktualisierung: Ich habe mich erneut an das Willkommenszentrum bezüglich des Arbeitsvertrags gewandt. Die Antwort lautet:
 

Sie sollen die Aufenthaltserlaubnis für die Berufsausbildung mit dem aktuellen Ausbildungsvertrag beantragen.

Mit freindlichen Grüßen
A_Ali

Antworten
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Natalie_JMDdigital_hub

Hallo @A_Ali,

vielen Dank fürs Teilen der Antwort! Super, dass du so schnell eine Rückmeldung bekommen konntest und die Aufenthaltserlaubnis nun mit deinem aktuellen Ausbildungsvertrag beantragen kannst.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deiner Ausbildung!

Alles Gute,
Natalie

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