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EmmaSing
Aktualisiert:
Arbeitsrecht

Darf Ukrainer arbeiten?

Hallo allerseits!  Ein Freund  von mir aus der Ukraine wohnt jetzt in Deutschland seit dem Krieg. Darf er schon arbeiten?

LG Emma

3 Kommentare

Antworten (3)

Anonymous
Aktualisiert:
Hallo Emma, es kommt auf den Aufenthaltstitel deines Freundes an. Mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz), können Geflüchtete aus der Ukraine einer Erwerbstätigkeit nachgehen: sie dürfen arbeiten oder sich selbständig machen. Weitere Infos findest du auf den Seiten des BMAS https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-ar… Die FAQ gibt es auch auf Ukrainisch. Viele Grüße Heidelinde
Tanja_Moderator
Danke für die ausführliche Antwort!
Tanja_Moderator
@EmmaSing hat dein Freund schon einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde gestellt oder ist er bisher visumsfrei (also ohne Aufenthaltstitel) da?
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