Eiburgerung
Hallo, ich habe eine Frage zur Einbürgerung. Ich bin nach Deutschland gekommen, um meine deutsche Familie zu besuchen. In der Zwischenzeit kam Corona und ich konnte nicht mehr in mein Land zurückkehren. Da ich nicht nach Hause zurückkehren konnte, habe ich ein Aufenthaltsrecht beantragt, weil ich meine schwangere Frau unterstützen wollte. Nach zwei Jahren Duldung hat es nun geklappt und ich habe meine Aufenthaltserlaubnis (29IVM 30 ABS 1). Meine Frau hat im Juli 2024 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, aber wir sind seit 2010 verheiratet. Wir müssen drei Jahre verheiratet bleiben, damit ich die Staatsbürgerschaft beantragen kann. Beginnt diese Frist mit unserer Heirat im Jahr 2010 in unserem Land? Oder beginnen die drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem meine Frau die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat?
Danke
Lamine
Hallo @lamine , vielen Dank für deine Frage. Unsere Expertin @Zainah_Pass[t]Genau @Susanne_Pass[t]genau wird deine Frage so schnell wie möglich beantworten. Liebe Grüße Barbara