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joni2025

Einbürgerung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe den Antrag auf Verlängerung bzw Erteilung der Niederlassungserlaubnsi bereits im letzen Jahr November gestellt. Das Amt teilte mir mit, dass Sie belastet sind, aus dem Grund bin im Besitz einer Fiktionsbescheinigung 81 abs 4. Nun habe ich einen Termin zur Antragsstellung der Einbürgerung erhalten , aus Sicht des Sachbearbeiters ist mein Antrag unkompliziert, da ich ledig Student und mein Identität geklärt ist. Kann die Einbürgerung trotz der Fiktionsbescheinigung erfolgen, dies liegt an dem Ausländeramt, da sie viel Aufwand haben. 

3 Kommentare

Antworten (3)

Profile Picture
Daniela_Community_Managerin

Hallo @joni2025  
vielen Dank für deine Frage hier im Forum!

Ich tagge Berater:innen, die dir dabei weiterhelfen können:
@Susanne_Pass[t]genau  
@Zainah_Pass[t]Genau

Viele Grüße
Daniela

Antworten
joni2025

Hallo Daniela,

Ich hoffe, du hattest ein angenehmes Wochenende

vielen Dank für deine Rückmeldung, haben die von dir erwähnten Berater: innen eine Email ? bzw. wie man sie kontaktieren kann?

Antworten
Profile Picture
Zainah_Pass[t]Genau

Hallo @joni2025,

 

vielen Dank für Deine Nachricht!

Unserer Erfahrung nach stellt die Fiktionsbescheinigung kein Hindernis für die Einbürgerung dar. Es handelt sich dabei um eine amtliche Bescheinigung, die Dein Aufenthaltsrecht in Deutschland nachweist. Du hältst Dich also nach wie vor rechtmäßig in Deutschland auf. Die Einbürgerungsbehörde wird außerdem Deine Angaben mit denen der Ausländerbehörde abgleichen. 

 

Viel Erfolg auf Deinem Weg zum deutschen Pass! 

Liebe Grüße

Zainah 

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