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Abdoulaye

Einbürgerung

Hallo, meine Töchter werden bald zu mir kommen, mein Antrag auf Familienzusammenführung wurde genehmigt und die Kinder haben ihr Visum erhalten. Meine Frage lautet: Ich möchte einen Einbürgerungsantrag stellen, kann ich meine Töchter in diesen Antrag mit aufnehmen? Ich habe ihnen bereits erklärt, dass die Kinder spätestens nächste Woche ankommen werden.

Danke

Abdoulaye

2 Kommentare

Antworten (2)

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ElMed_JMDdigital_hub

Hallo,

vielen Dank für die Anfrage an uns.

Gerne kann ich Ihnen einige Informationen über die Einbürgerung der Kinder in Deutschland zukommen lassen:

In den meisten Fällen erfolgt die Einbürgerung von Kindern ausländischer Eltern im Zuge der Einbürgerung mindestens eines Elternteils. Denn Kinder unter 16 Jahren können dem elterlichen Einbürgerungsantrag hinzugefügt werden. Anschließend prüft die Einbürgerungsbehörde, ob alle Anforderungen erfüllt sind. Üblicherweise gelten für die Einbürgerung von Kindern folgende Vorgaben:

  • mindestens 3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (Wurde das 6 Lebensjahr noch nicht vollendet, genügt es, wenn unmittelbar vor der Einbürgerung das halbe Leben in Deutschland verbracht wurde)
  • unbefristetes Aufenthaltsrecht
  • altersgemäße Sprachentwicklung in deutscher Sprache

Hat das Kind hingegen das 16. Lebensjahr bereits vollendet, muss ein eigenes Antragsformular für die Einbürgerung ausgefüllt werden. Darüber hinaus müssen die Kinder in der Regel eigenständig alle Voraussetzungen für eine reguläre Einbürgerung erfüllen.

Weitere Informationen zur Einbürgerung sind hier zu finden: https://handbookgermany.de/de/citizenship 

Vielen Dank

El Alami JMD-digital-hub

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josef33

Hallo

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