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Einbürgerung
Hallo, meine Töchter werden bald zu mir kommen, mein Antrag auf Familienzusammenführung wurde genehmigt und die Kinder haben ihr Visum erhalten. Meine Frage lautet: Ich möchte einen Einbürgerungsantrag stellen, kann ich meine Töchter in diesen Antrag mit aufnehmen? Ich habe ihnen bereits erklärt, dass die Kinder spätestens nächste Woche ankommen werden.
Danke
Abdoulaye
2 Kommentare
Hallo,
vielen Dank für die Anfrage an uns.
Gerne kann ich Ihnen einige Informationen über die Einbürgerung der Kinder in Deutschland zukommen lassen:
In den meisten Fällen erfolgt die Einbürgerung von Kindern ausländischer Eltern im Zuge der Einbürgerung mindestens eines Elternteils. Denn Kinder unter 16 Jahren können dem elterlichen Einbürgerungsantrag hinzugefügt werden. Anschließend prüft die Einbürgerungsbehörde, ob alle Anforderungen erfüllt sind. Üblicherweise gelten für die Einbürgerung von Kindern folgende Vorgaben:
Hat das Kind hingegen das 16. Lebensjahr bereits vollendet, muss ein eigenes Antragsformular für die Einbürgerung ausgefüllt werden. Darüber hinaus müssen die Kinder in der Regel eigenständig alle Voraussetzungen für eine reguläre Einbürgerung erfüllen.
Weitere Informationen zur Einbürgerung sind hier zu finden: https://handbookgermany.de/de/citizenship
Vielen Dank
El Alami JMD-digital-hub