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Rigger007
Aktualisiert:
Einbürgerung

Einbürgerung & Arbeitaufhebung Vertrag

Ich habe ein problem. Ich lebe seit Jan 2016 in Deutschland und habe zmeinen Master hier auch in Jan 2019 abgeschlossen. Ich habe auch als Werkstudent in einem großen Firma seit 2017 gearbeitet. Ich habe seit Mitte 2016 meine Rente teil bezahlt . Dann habe ich 2019 mein Studium abgeschlossen und sofort eine Vollzeitbeschäftigung angenommen und hatte zu diesem Zeitpunkt eine Niederlassungerlaubnis (Unbefristete Aufenthaltstitel) . Ich habe im Juni 2023 (vor 1,5 Jahren) meine Einbürgerung Applikation beantragt. Mein Antrag sollte in den nächsten Wochen bearbeitet werden wie ich von ihnen verstanden habe.  Jetzt, nach 5 Jahren Arbeit in derselben Firma, hatte ich einen Konflikt mit der Personalabteilung. Auf dieser Grundlage haben wir uns auf einen Arbeitsaufhebungsvertrag geeinigt. Ich habe mich direkt bei der Agentur für Arbeit beworben, dass ich seit dem 1. Dezember keine Arbeit habe und nach einem Job suche und vielleicht ALG1 oder Sperrzeit bekomme. Ich weiß es noch nicht. Ich hoffe, dass es schnell geht, einen anderen Job zu finden. 

Soll ich die Einbürgerungsbehörde über meinen Status informieren? Ich meine, vor 1,5 Jahren war alles in Ordnung. Wird mein Antrag direkt abgelehnt?  oder wenn ich direkt einen Job finde, werde ich mindestens 3-6 Monate in einer Probezeit sein. Wird das ein Hindernis sein? Leider habe ich Pech wegen der Verzögerung bei der Bearbeitung meines Einbürgerungsantrags!

1 Kommentare

Antworten (1)

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Barbara Stasiak_Community Manager

Hallo @Rigger007 , es tut mir leid, dass du deine Arbeit verloren hast. Wenn du bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet bist und ALG I beziehst, ist das kein Problem, nur ALG II darfst du nicht beziehen, um eingebürgert werden zu können: https://handbookgermany.de/de/citizenship#faq_145  
Es ist immer hilfreich, wenn du die Ausländerbehörde direkt über eine Kündigung informierst. Auch die Bundesagentur für Arbeit oder der Arbeitgeber werden die Information weitergeben, es ist also besser, wenn du das schon selbst getan hast. Du kannst auch direkt mitteilen, wenn du bereits eine neue Arbeitsstelle in Aussicht hast. Sobald du einen neuen Arbeitsvertrag vorlegen kannst, schickst du eine Kopie davon an die zuständige Stelle. Ich hoffe, das hilft dir vorerst weiter und du findest schnell eine neue Arbeitsstelle. Viele Grüße Barbara 

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