zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht
joni2025

Einbürgerung in der Einbürgerung in Probezeit als Student mit Niederlassungserlaubnis

Einbürgerung in der Probezeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich lebe seit mehr als zehn Jahren in Deutschland und studiere derzeit einen naturwissenschaftlichen Studiengang. Neben dem Studium arbeite ich in einer Teilzeitstelle.

Vor einigen Monaten wurde mir ein Termin zur Antragstellung für diesen Monat mitgeteilt. Ich erfülle die Voraussetzungen für die Einbürgerung. Bisher war ich bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und wurde nun vom Einsatzunternehmen übernommen. Dieses setzt jedoch leider eine sechsmonatige Probezeit voraus.

Von der Zeitarbeitsfirma wurde mir ursprünglich mitgeteilt, dass ich die Probezeit bereits nach drei Monaten bestehen würde – dies stellte sich jedoch als falsch heraus. Da ich in den vergangenen Monaten bereits viele aktuelle Unterlagen beantragt und eingereicht habe, möchte ich anfragen, ob eine Einbürgerung auch während der Probezeit möglich ist, zumal ich im Einsatzunternehmen trotz der Probezeit hervorragende Leistungen erbringe. Der neue Vertrag wird für ein Jahr verlängert werden

2 Kommentare

Antworten (2)

Profile Picture
Susanne_Pass[t]_genau

Hallo @joni2025 

Ich gratuliere Dir herzlich zu dem Angebot der Übernahme. Für die Antragstellung bei der Einbürgerung sollte es keine Hürde sein. Nach der Antragstellung erfolgt ein längerer Prozess der Wartezeit, in  dem Deine Unterlagen von verschiedenen Stellen überprüft werden. Bis das erfolgt ist, solltest Du die Probezeit überstanden haben. Die Befristung eines Arbeitsvertrages stellt keine Hürde für die Einbürgerung da. Grundsätzlich muss die Behörde jedoch eine nachhaltige Prognose zu Deiner Lebensunterhaltsicherung treffen. Dabei wird Deine bisherige Erwerbsbiographie angeschaut und eine Prognose für die Zukunft getroffen. Leider kann ich aus Deiner Anfrage nicht herauslesen, wie Du in den vergangenen 10 Jahren Deinen Lebensunterhalt gesichert hast. Das wird die Behörde aber auf jeden Fall auch prüfen. Ich drücke Dir die Daumen, dass es klappt. Alles Gute für Dich.

Susanne 

Antworten
joni2025

Hallo Susanne,

vielen Dank für dein Antwort und dafür, dass du dir Zeit genommen hast, mein Anliegen zu lesen.
Ich bin in Deutschland geboren und habe bereits als Kind hier gelebt. Daher werde ich der Behörde sowohl meine Geburtsurkunde als auch ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen.

Zudem habe ich hier die Schule besucht, den Mittleren Bildungsabschluss erworben sowie eine weiterführende Schule besucht. Vor etwa 5–7 Jahren habe ich außerdem das Sprachniveau C1 erreicht.

Meinen Lebensunterhalt habe ich zum größten Teil nicht selber in Deutschland gesichert , da ich überwiegend durch Schule und Studium eingebunden war. Dennoch war ich stets aktiv, zum Beispiel durch ehrenamtliches Engagement. 

Antworten
Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo